Der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat. Alle Personalausweise nach altem Muster bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer weiterhin gültig. Ab dem 1. November 2010 kann dann nur noch der elektronische Personalausweis beantragt werden.
Der neue Ausweis wurde gegenüber dem alten Dokument mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Er enthält wie der elektronische Reisepass einen Chip, in dem neben den verpflichtenden Daten auch das Lichtbild des Ausweisinhabers und - wenn es der Antragsteller ausdrücklich wünscht - zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Die Speicherung dieser biometrischen Daten erlaubt eine eindeutige Zuordnung zwischen Ausweisdokument und Ausweisinhaber und bietet damit einen höheren Schutz vor Missbrauch. Die Fingerabdruckdaten verbleiben nur während des Antragsverfahrens im Bürgerbüro der Stadt Marl und werden dort nach Ausgabe des Ausweises an die Bürgerinnen und Bürger unwiderruflich gelöscht.
Lichtbild
Für den neuen Personalausweis gelten in Hinblick auf das Lichtbild die gleichen Bestimmungen wie beim elektronischen Reisepass, der seit 2005 ausgegeben wird. Das Gesicht des Antragstellers muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein (Frontalaufnahme); die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Erleichterung bei Online-Geschäften
Der elektronische Personalausweis besitzt zudem eine zuschaltbare Funktion, die das Anmelden und Identifizieren bei elektronischen Diensten und Online-Geschäften im Internet oder zum Beispiel an Verkaufsautomaten erleichtert. Außerdem bietet das neue Dokument die Möglichkeit, eine elektronische Signatur aufzubringen, mit der der Ausweisinhaber zum Beispiel digitale Dokumente rechtsverbindlich am Computer unterschreiben kann. Der neue Ausweis garantiert nach Auskunft der Bundesdruckerei maximale Datensicherheit, weil durch technische Maßnahmen verhindert wird, dass die in dem Chip des Ausweises gespeicherten Informationen unberechtigt ausgelesen, kopiert oder verändert werden können. Über Detailfragen zur Sicherheit oder zum Schutz der Daten können sich Bürge-rinnen und Bürger im Internet unter www.personalausweisportal.de informieren.
Kosten
Der neue Personalausweis kostet bundesweit einheitlich 22,80 Euro für Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet haben. In diesen Fällen beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Für Personen ab dem 24. Lebensjahr kostet der neue Personalausweis 28,80 Euro und ist zehn Jahre gültig. Für das nachträgliche Einschalten der Online-Ausweisfunktion beträgt die Gebühr sechs Euro. Die höheren Kosten für den Personalaus-weis (bisher acht Euro) erklären sich durch den höheren Aufwand im Antragsverfahren und bei der Herstellung des Ausweises.
Bürgerbüro neu ausgestattet
Mit dem neuen Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PauswG) ist das Bürgerbüro der Stadt Marl neu ausgestattet worden. Insgesamt wurden sechs Arbeitsplätze in der Sachbearbeitung und zwei Hintergrundarbeitsplätze mit neuen Rechnern, Bildschirmen, Druckern, Scannern sowie einem Änderungsterminal versehen. Die Neuausstattung erfolgte aufgrund höherer Anforderungen der Bundesdruckerei. Die Kosten für die neue Technik belaufen sich insgesamt auf 14.000 Euro.
Keine Veränderungen im Verfahrensablauf
Für die Bürgerinnen und Bürger in Marl wird es künftig im Verfahrensablauf zur Beantragung des neuen Personalausweises keine Veränderung geben. Allerdings müssen die Bürger ab dem 1. November mit längeren Wartezeiten (20-22 Minuten, Testverfahren der Bundesdruckerei) rechnen, da die Beantragung des neuen Personalausweises mehrere Unterschriften sowie das Einscannen von Unterlagen und Informationen erfordert. Der neue Personalausweis muss künftig direkt im Bürgerbüro der Stadt Marl abgeholt werden. Grund: Bei der Abholung muss der Antragsteller verschiedene Erklärungen unterschreiben, und der Antrag muss im Bürgerbüro abschließend bearbeitet werden.
Fragen zum Antragsverfahren
Für allgemeine Rückfragen zum Antragsverfahren steht das Bürgerbüro der Stadt Marl unter der Telefonnummer (02365) 99-2342, Joachim Mett, zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de .