Einsicht in das Wählerverzeichnis

|   Stadtverwaltung

Die Stadt Marl hat heute ein Bekanntmachungsblatt zum Volksbegehren „G9 jetzt!“ veröffentlicht. Darin informiert die Verwaltung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis.

Auslage Ende Januar 

Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren „G9 jetzt!“ wird vom 24. bis 27. Januar 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Rathaus (Zentralgebäude, Zimmer 46) für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Die neue Ausgabe des Amtlichen Bekanntmachungsblattes zum Volksbegehren wird auf den Internetseiten der Stadt Marl hier veröffentlicht und ist kostenlos an der Information im Rathaus, im Stadtinformationsbüro i-Punkt und im Stadtteilbüro Hamm im Ernst-Reuter-Haus erhältlich. Es wird außerdem regelmäßig gegen einen Betrag von 2,50 Euro je Zustellung zugesandt.

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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Marl, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden in Amtlichen Bekanntmachungsblatt vollzogen.