Viele dieser Gestaltungssatzungen untersagen bisher z. B den Ausbau von Dachgeschossen, erschweren Anbauten oder andere Bauideen wie Dachaufbauten (Gauben). Das soll nun in Teilen deutlich einfacher werden und weniger Bürokratie mit sich bringen. Aber auch kleinteilige Vorschriften bei Material, Farbe und Größe des Materials fallen weg. Profitieren können Baugebiete quer durchs Stadtgebiet verteilt.
Acht Satzungen bleiben erhalten
Acht Satzungen bleiben jedoch in Kraft, um Regelungen zu Abstandsflächen und Einfriedungen zu sichern und Nachbarn zu schützen. Gleiches gilt für Vorschriften des Denkmalschutzes wie z. B. in der Bereitschaftssiedlung. Nun muss noch der Rat zustimmen.
Wohnbebauung in Polsum
In Polsum könnte auf rund 10,6 Hektar neue Wohnbebauung entstehen. Für den Bereich "Beckhöfen“, östlich der Buerer Straße und südlich Oberkamp, wurde die Änderung des Flächennutzungsplans genauso auf den Weg gebracht wie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 273. Auch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kita geschaffen werden.
Fläche liegt noch im Außenbereich
Die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche, die aktuell im Außenbereich liegt, wurde in das Handlungskonzept Wohnen aufgenommen. Das potenzielle Baugebiet könnte damit den Bedarf nicht nur für den einzelnen Stadtteil bedienen, sondern Wirkung auf ganz Marl haben. „In dem Bauleitverfahren wollen wir als Stadt noch transparenter sein als wir es ohnehin schon sind und damit auch dem Klimaschutzkonzept entsprechen“, sagte Baudezernentin Andrea Baudek.
Kosten sind im Haushalt berücksichtigt
Apropos Klimaschutzkonzept der Stadt Marl: Dieses wurde ebenfalls vom Ausschuss beschlossen. Mit bereits begonnenen und neuen Maßnahmen sollen die Ziele in Abhängigkeit von den finanziellen und personellen Ressourcen umgesetzt werden. Maßnahmen, die bereits laufen oder konkret geplant sind und mit Kosten verbunden sind, wurden im Haushalt bereits berücksichtigt.