3-G-Regel gilt auch für Ausschuss- und Ratssitzungen

Nach der am 20. August in Kraft getretenen Coronaschutzverordnung der Landesregierung NRW gilt die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) nun auch für kommunale Rats- und Ausschusssitzungen.

Für Nichtgeimpfte oder Nichtgenesene gilt eine Testpflicht

Wie die Stadt Marl jetzt mitteilt, legt die neue Verordnung eine allgemeine Maskenpflicht im Sitzungsraum fest und schreibt darüber hinaus bei einem Inzidenzwert über 35 die Anwendung der sogenannten 3-G-Regel vor. Da der Wert kreis- und landesweit aktuell erreicht und überschritten wurde, greifen die Regelungen ab sofort. Für Nichtgeimpfte oder Nichtgenesene gilt damit für die Teilnahme an den Sitzungen eine Testpflicht. Anerkannt wird ein Antigen-Schnelltest oder PCR-Test mit bescheinigtem negativen Ergebnis, der höchstens 48 Stunden zurückliegt.

Teilnehmer müssen Impfpass oder Negativtest vorweisen

Die Vorschriften gelten für alle Sitzungsteilnehmer: Rats- und Ausschussmitglieder, Verwaltungsangehörige, Gäste und Zuschauer – und zwar bereits für die Sitzung des Ausschusses für Geschlechtergerechtigkeit, Vielfalt und Toleranz an diesem Dienstag (24.8.) um 16 Uhr im Sitzungsraum I des Rathauses. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Teilnehmenden, die entsprechenden Nachweise mit sich zu führen und auf Nachfrage vorzuzeigen.

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Für politische Gremiensitzungen gilt nun die sogenannte 3-G-Regel