Beratung - Wen kann ich fragen?

Vor dem Hintergrund gestiegener Gas- und Energiepreise machen sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger Sorgen, wie sie insbesondere ihre Energie- und Lebenshaltungskosten bezahlen sollen. Geringe Einkommen, hohe Energiepreise und hohe Energieverbräuche – beispielsweise durch schlechte energetische Standards von alten Haushaltsgeräten oder Wohngebäuden – können schnell zu Zahlungsproblemen führen. Das gilt sowohl für die monatlichen Abschläge als auch für die Jahresverbrauchsabrechnung. Verschiedene Stellen helfen bei Sorgen und Problemen. Nachfolgend finden Sie Informationen, die Ihre Situation am ehesten widerspiegelt.

Sie finden sich in den Fragen und Antworten nicht wieder? Nutzen Sie unsere Hotline und nehmen Sie gerne telefonisch unter: 02365-99.2345 oder per eMail Energie(at)Marl.de Kontakt zu uns auf.

Was kann ich bei Schulden aus Energierechnungen tun?

Lassen Sie Ihre Rechnung im ersten Schritt noch einmal durch Ihren Energieversorger überprüfen.

Wenden Sie sich, falls Ihnen Ihr Energieversorger nicht weiterhelfen kann, schnellstmöglich an eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle

Kontaktdaten:

  • Verbraucherzentrale NRW e.V., Beratungsstelle Marl
    MARLER STERN
    02365 8562501
  • Diakonisches Werk: Schuldner- und Insolvenzberatung
    Plaggenbrauckstraße 1A
    02365 414419

Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können Miet- oder Stromschulden auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs II oder Sozialgesetzbuch XII übernommen werden.
Ob Hilfe möglich ist, muss immer im Einzelfall geprüft und entschieden werden.

Kontaktdaten:

BITTE BEACHTEN SIE, DASS AUFGRUND DES ERHÖHTEN ARBEITSAUFKOMMEN DIE BEARBEITUNG LÄNGERE ZEIT IN ANSPRUCH NEHMEN KANN ALS ÜBLICH.

Wo erhalten Personen mit geringer Rente finanzielle Hilfe, wenn sie ihre Heizkostenabrechnung oder Heizkostennachforderung nicht bezahlen können?

Wenn Sie Ihre Heizkostenabrechnung oder –nachforderung aufgrund der gestiegenen Preise nicht bezahlen können, wenden Sie sich an das Amt für Arbeit und Soziales und beantragen Sie Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung). Auch wenn Ihre Rente üblicherweise Ihren Bedarf abdeckt und Sie daher keinen dauerhaften Anspruch auf Grundsicherung haben, kann eine hohe Heizkostenabrechnung bzw. -nachforderung einen einmaligen Anspruch auf Grundsicherung begründen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Grundsicherung in dem Monat stellen, in welchem die Nachzahlung fällig ist. Das Sozialamt prüft zunächst, ob die Kosten bzw. Ihr Verbrauch angemessen sind und ob Sie aufgrund Ihres Einkommens ein Anspruch auf Leistungen haben.                                                               

Kontaktdaten:

BITTE BEACHTEN SIE, DASS AUFGRUND DES ERHÖHTEN ARBEITSAUFKOMMEN DIE BEARBEITUNG LÄNGERE ZEIT IN ANSPRUCH NEHMEN KANN ALS ÜBLICH.

Wo erhalten Personen mit geringem Einkommen finanzielle Hilfe, wenn sie ihre Heizkostenabrechnung oder Heizkostennachforderung nicht bezahlen können?

Wenn Sie Ihre Heizkostenabrechnung oder -nachforderung aufgrund der gestiegenen Preise nicht bezahlen können, wenden Sie sich an das Jobcenter und beantragen Sie Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II). Auch wenn Ihr Einkommen üblicherweise Ihren Bedarf abdeckt und Sie daher keinen dauerhaften Anspruch auf Leistungen haben, kann eine hohe Heizkostenabrechnung bzw. -nachforderung einen einmaligen Anspruch auf Arbeitslosengeld II begründen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf ALG II in dem Monat stellen, in welchem die Nachzahlung fällig ist. Das Jobcenter prüft, ob die Kosten bzw. Ihr Verbrauch angemessen sind und ob Sie aufgrund Ihres Einkommens ein Anspruch auf Leistungen haben.

Kontaktdaten:

BITTE BEACHTEN SIE, DASS AUFGRUND DES ERHÖHTEN ARBEITSAUFKOMMEN DIE BEARBEITUNG LÄNGERE ZEIT IN ANSPRUCH NEHMEN KANN ALS ÜBLICH.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte tragbar gestaltet werden.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind)

Zum 01.01.2023 soll das Wohngeldgesetz umfassend geändert werden. Ziel ist es, die Anzahl der Wohngeldberechtigten und das Wohngeld selbst zu erhöhen.

Kosten für Heizung und Warmwasser werden bei den Belastungen bisher nicht berücksichtigt. Angesichts der sehr stark steigenden Preise für Heizenergie ist es erforderlich, auch die Heizkostenbelastungen der Haushalte im Wohngeld zu berücksichtigen.

Das Gesetz befindet sich z.Zt. im Gesetzgebungsverfahren. Es steht daher noch nicht fest, wie es endgültig aussehen wird. Von daher kann die Wohngeldstelle Fragen zu dem, was ab dem 01.01.2023 gelten wird, noch nicht beantworten.

 

Wer kann Wohngeld erhalten?

Wohngeld kann man nur erhalten, wenn man keine anderen Sozialleistungen erhält, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt werden. Dies gilt für Empfänger von Leistungen noch dem SGB II (HartzIV), SGB XII (Grundsicherung für Erwerbsunfähige), Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe. Der Bezug dieser Leistungen schließt den Bezug von Wohngeld aus.

Ob man wohngeldberechtigt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Haushaltsgröße, das anrechenbare monatliche Gesamteinkommen und die zu berücksichtigende Miete oder Belastung.

Eine einfach zu merkende Einkommensschwelle gibt es daher nicht. Eine rechtsverbindliche telefonische Vorabberechnung ist daher auch nicht möglich.

Ob man Wohngeld bekommen könnte, kann man online mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein/Westfalen ausrechnen lassen:

Homepage: Wohngeldrechner.de

 

Wann und wo kann ich Wohngeld beantragen ?

Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der Wohngeldstelle der Stadt Marl nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen.

Die Kontaktdaten der Wohngeldstelle der Stadt Marl finden Sie hier:

Kontaktdaten:

 

BITTE BEACHTEN SIE, DASS AUFGRUND DES ERHÖHTEN ARBEITSAUFKOMMEN DIE BEARBEITUNG LÄNGERE ZEIT IN ANSPRUCH NEHMEN KANN ALS ÜBLICH.