Bebauungspläne

Allgemeines

Ein Bebauungsplan – auch verbindlicher Bauleitplan genannt – wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Marl entwickelt. Während der FNP in Grundzügen die beabsichtigte Art Bodennutzung darstellt, konkretisiert ein Bebauungsplan diese Vorgaben für ein Teilgebiet des Stadtgebietes. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, welche Art der baulichen Nutzung (bspw. Wohnen, Gewerbe) und welches Maß (Geschosse, Höhe, Grundfläche) für die Bebauung zulässig ist. Auf Grundlage des Baugesetzbuches können außerdem verschiedenste Festsetzungen die mit der Umsetzung des Bebauungsplans zusammenhängen getroffen werden, wie bspw. Festsetzungen zu erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen.

Ein Bebauungsplan wird durch den Rat der Stadt Marl als Satzung beschlossen (Ortsrecht) und ist damit auch für die einzelnen Bürger rechtsverbindlich. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan wird so durch einen Bebauungsplan konkretes Baurecht geschaffen.

Über den Regioplaner einsehen

Alle rechtskräftigen Bebauungspläne, die das Aufstellungsverfahren vollständig durchlaufen haben, können in der Endstandsfassung (= Plan mit allen eingetragenen, rechtskräftigen Änderungen) über den Regioplaner eingesehen und als PDF-Dateien heruntergeladen werden. Im Regioplaner, einem vom Kreis Recklinghausen betriebenen interaktiven Planungs- und Informationsportal, sind das Planwerk sowie, falls vorhanden, die zum Plan dazugehörige Gestaltungssatzung. Künftig werden dort auch Begründungen und zusammenfassende Erklärungen zu den Bebauungsplänen hinterlegt.

Die rechtskräftigen Urkunden können im Planungs- und Umweltamt (Liegnitzer Straße 5, 45765 Marl, Zimmer 60a) während der Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache eingesehen werden.

Laufende Bebauungsplanverfahren

Nach den Anforderungen des Baugesetzbuches durchläuft die Aufstellung und Änderung eines Bebauungsplanes mehrere Verfahrensschritte, zu denen auch die Beteiligung der Öffentlichkeit zählt. Informationen zu den noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen können über die Übersicht der laufenden Bebauungsplanverfahren über den jeweiligen Link aufgerufen werden.


Kontakt


Herr Fathmann

Stadtplanung Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung Sachbearbeitung Technisches Zeichnen, Sachbearbeitung Stadtentwicklung
amt61@­marl.de 02365 99-6114 Adresse
Stadthaus 1, Gebäude 2
Raum: 2.1.11
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl