Zugezogene können sich in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen

|   Stadtverwaltung

Mit Blick auf die Bundestagswahl am 24. September 2017 weist die Stadtverwaltung auf eine Besonderheit hin: Wahlberechtigte, die aus einer anderen Gemeinde nach Marl ziehen, können noch bis zum 8. September in das Wählerverzeichnis der Stadt Marl aufgenommen werden.

Dies gilt auch für Zugezogene, die keinen rechtzeitigen Ummelde-Termin im Bürgerbüro erhalten haben.

Interessierte können sich im Wahlbüro (wahlbuero(at)marl.de) im Zentralgebäude des Rathauses (Zimmer 7, ehemalige Stadtkasse) melden.

Weiterführende Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter www.marl.de/wahlen.

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Die Bundestagswahl wirft ihre Schatten voraus: Noch bis zum 8. September können sich "Neu-Marler" in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen.