ZBH legt Container-Standorte fest
„Damit man die Laubcontainer gut erkennt, haben wir sie mit speziellen Aufklebern gekennzeichnet“, so Duschynski. Wichtiger Hinweis: Die Standorte der Container legt der ZBH fest, weitere Standorte können durch Bürgerinnen und Bürger nicht beantragt werden. Im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten ist der ZBH bemüht, die Sammelbehälter wie in den Vorjahren bis etwa Mitte Dezember ein- bis zweimal wöchentlich zu leeren. Die erste Leerung beginnt Anfang Oktober. „Wir bitten jedoch auch um Verständnis, dass es je nach Menge des angefallen Laubes zu Abweichungen kommen kann“, sagt Christoph Duschynski.
Abgabe von Laub auch am Wertstoffhof möglich
Bürgerinnen und Bürger, die große Mengen an Laub entsorgen möchten, können dies gebührenfrei am Wertstoffhof an der Zechenstraße 20 erledigen. Der ZBH weist darauf hin, dass das Abstellen von Laubsäcken oder das Anhäufen von Laub an den vollen Behältern nicht gestattet ist. „Illegale Abfallablagerungen können zu Bußgeldern führen“, heißt es aus dem ZBH. Christoph Duschynski bittet die Bürgerinnen und Bürger, die Container nur mit losem Laub – und nicht in Säcken verpackt – von Straßenbäumen zu befüllen. „Gartenabfälle, Bauschutt und andere Abfälle haben in den Containern nichts zu suchen“, macht der Technische Betriebsleiter deutlich. Bei missbräuchlicher Nutzung prüft der ZBH den Einzug des Behälters. Gegen Gebühr können diese Abfälle am Wertstoffhof entsorgt werden.
"Sorgfältige Beseitigung ist enorm wichtig"
„Eine schnelle, sorgfältige Beseitigung ist enorm wichtig, da das bunte Blätterwerk eine Gefahr für Bürgerinnen und Bürger darstellen kann“, erklärt Christoph Duschynski. Denn feuchtes Laub erhöht das Risiko auszurutschen. Zudem verdeckt Laub oft Stolperkanten oder Hindernisse. Blätter und Äste im Rinnstein verhindern außerdem den Abfluss von Regenwasser. Daher darf das Kehrgut nicht einfach in die Rinne gefegt werden. Auch aus diesen Gründen weist der ZBH darauf hin, dass die Reinigung der Gehwege sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle satzungsgemäße Aufgaben der Anlieger sind. Die Laubsammlung dient zur Unterstützung der Aufgaben, ist aber eine zusätzliche, nicht verpflichtende Leistung des ZBH. Bei der Durchführung ist der ZBH auf die Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger angewiesen und bittet darum, alle Vorgaben zu beachten.