Die Mitarbeiter der Firmen klingeln an Haustüren oder rufen Hauseigentümer an. Geschickt erzeugen sie bei den Eigentümern einen Zeitdruck, um einen schnellen Auftrag zur Untersuchung der Abwasserleitungen zu erhalten. Sie offerieren einmalige Schnäppchenangebote und verweisen drohend auf gesetzliche Verpflichtungen der Eigentümer. Im Gespräch wird der Eindruck suggeriert, dass man im Auftrag der Stadt Marl unterwegs sei. Doch weder der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl (ZBH) noch eine andere Einrichtung der Stadt Marl haben privaten Firmen einen entsprechenden Auftrag erteilt.
ZBH-Mitarbeiter der Abteilung Stadtentwässerung beschreiben das Vorgehen der Firma so: Die Leitungsüberprüfung wird für einen außerordentlich günstigen Pauschalbetrag angeboten, dann teilt die Firma - oft sogar nur mündlich - mit, dass die Abwasserleitung in einem katastrophalen Zustand sei und sofort saniert werden müsse, um sich nicht strafbar zu machen. Im Sanierungsangebot über mehrere tausend Euro sind dann häufig Wucherpreise angesetzt und Leistungen, die oft sogar unnötig und unsachgemäß sind. Daher empfiehlt der ZBH den Hauseigentümern, sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen und vorschnell Aufträge zu erteilen.
Was hat es mit der Dichtheitsprüfung auf sich? Richtig ist, dass jeder Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen gesetzlich verpflichtet ist, seine Abwasserleitungen spätestens bis zum 31. Dezember 2015 von einem anerkannten Sachkundigen untersuchen zu lassen. Die rechtliche Grundlage für die Dichtheitsprüfung ist § 61a Landeswassergesetz NRW. Der ZBH rät, sich vor einer Prüfung des Hausanschlusses umfangreich zu informieren.