Die Stadt Marl hat Verkehrssicherungspflichten
Jeder Waldeigentümer, also auch die Stadt Marl, trägt für seinen Besitz Verantwortung und muss die Haftung für bestimmte Gefahren, die vom Wald ausgehen, übernehmen. Die sogenannten Verkehrssicherungspflichten sind differenziert zu betrachten. Beim Betreten eines Waldes ist immer mit den „waldtypischen Gefahren“, die sich aus der Natur ergeben, zu rechnen. So besteht immer die Gefahr, dass die Trockenäste fallen. Anders sieht es bei den Waldaußenrändern aus, insbesondere zu öffentlichen Straßen und zur Bebauung, an die ein höherer Anspruch gestellt wird.
An 67 Kilometer Waldrändern stehen 70 000 Bäume
Die Gesamtlänge der städtischen Waldränder beträgt 67 Kilometer! Der ZBH schätzt die Zahl der Bäume, die dort stehen, auf 70 000. Hinzu kommen noch ungezählte Sträucher. Diese Gehölze müssen auf ihre Verkehrssicherheit überprüft werden, mit eigenem Personal kann der ZBH diese Aufgabe aber nicht stemmen. Aus diesem Grund hat der ZBH einen Baumkontrollvertrag mit dem Unternehmen Grüner Zweig geschlossen, deren qualifizierte Mitarbeiter die Kontrolle der Waldränder übernehmen werden. Sie werden in zwei Schritten vorgehen: Als erstes kontrollieren die Fachleute alle Bäume vom Boden aus, wobei Stand- und Bruchsicherheit beurteilt werden. Entdecken die Kontrolleure Defekte wie Rindenschäden, Pilzkonsolen, starke Totäste und anderes, werden die auffälligen Bäume in einem zweiten Schritt fachlich eingehend begutachtet. Auf der Basis dieser Ergebnisse wird die Entscheidung getroffen, ob es reicht die Gefahr zu beseitigen, oder ob der Baum entfernt werden muss. Die Kontrollen werden sowohl im belaubten Zustand der Bäume durchgeführt als auch im Winter – wie jetzt -, wenn die Struktur der Gehölze optimal beurteilt werden kann. Diese Arbeiten wurden im vergangenen Dezember abgeschlossen. Die Berichte liegen dem ZBH zur weiteren Veranlassung vor.
Abarbeiten der festgestellten Sicherheitsprobleme
Im Nachgang zu der abgeschlossenen Kontrolle werden nun die Bäume, an den ein Bearbeitungsbedarf zur Beseitigung der Gefahren festgestellt wurde, durch eine vom ZBH beauftragte Firma abgearbeitet. Dies findet seit Januar statt.