Der Anwohnerverkehr wird dann über die Spechtstraße in Richtung Römerstraße abgeleitet. Die Anwohner der Stichwege der Birkhuhnstraße (Nr.2-10, Nr.12-20, Nr.22-30) werden in Abhängigkeit des Baufortschritts ihre Stichwege für einen kurzen Zeitraum von drei bis vier Tagen nicht mehr befahren können. Informationen dazu erhalten sie im Voraus und rechtzeitig durch Informationsflyer. Wie der ZBH mitteilt, können die Anwohner des Hänflingweg und des Stieglitzwegs ihre Grundstücke über die Birkhuhnstraße erreichen.
Entwässerungsrinnen werden erneuert
In der Habichtstraße sowie im Goldammerweg werden im Anschluss der Kanalarbeiten die Straßenbauarbeiten beginnen. Dabei werden die Entwässerungsrinnen erneuert und der Fahrbahnkörper wird für die Asphaltarbeiten vorbereitet.
Vollsperrung für den Durchgangsverkehr
Für die gesamte Maßnahme erfolgt eine Vollsperrung für den Durchgangsverkehr, mit Sackgassenregelung. Die Zufahrtsmöglichkeit zu den Grundstücken und Garagen kann nicht immer gewährleistet werden. Eine Sperrung bis zu vier Arbeitstagen ist möglich.
Es ist dem Zentralen Betriebshof bewusst, dass diese Maßnahme für die Anlieger mit Unannehmlichkeiten verbunden ist. Der ZBH wird jedoch bemüht sein, eventuell auftretende Probleme im Einvernehmen mit den Betroffenen zu lösen. Sollten daher im Verlauf der Bauarbeiten einmal Fragen, Anregungen oder Anlass zur Kritik auftreten, steht der zuständige Bauleiter, Daniel Kettler vom ZBH Marl, unter der Telefonnummer 02365/ 99 66 20, gerne zur Verfügung. „Vor Ort“ lässt sich vieles am besten und schnellsten beurteilen und regeln.