Michael Bach mahnt zur Vorsicht
Treffen im öffentlichen Raum sind weiterhin ohne maximale Personenzahl für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Zudem dürfen sich 100 Personen mit negativem Test aus beliebig vielen Haushalten treffen. Daran ändert sich auch bei der niedrigen Kreisinzidenz nichts. „Die Entwicklung in Marl ist derzeit sehr erfreulich“, meint Michael Bach. Der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters mahnt aber trotz sinkender Inzidenzwerte zur Vorsicht. Bach: „Wir dürfen jetzt nicht leichtsinnig werden. Ich appelliere an alle Marlerinnen und Marler, weiterhin vorsichtig zu sein und sich an die bewährten Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln zu halten“.
Keine Masken mehr in Fußgängerzonen
Bürgerinnen und Bürger müssen ab Samstag (12.6.) keine Maske mehr in Fußgängerzonen (z.B. in Hüls) und an belebten Plätzen (z.B. Creiler Platz) tragen – die Maskenpflicht wird laut Kreisverwaltung aufgehoben. Die Inzidenzstufe 1 sieht für den Kreis Recklinghausen außerdem vor, dass private Veranstaltungen – mit Ausnahme von Partys und vergleichbaren Feiern – außen mit bis zu 250 getesteten Gästen möglich sind. Bei bis zu 100 Gästen im Freien ist kein Test notwendig. Innen dürfen maximal 100 getestete Gäste kommen. Partys dürfen ohne Maske mit 100 Gästen im Freien und 50 Gästen im Innenbereich stattfinden – allerdings mit negativem Test und Rückverfolgbarkeit. Die Testpflicht in der Innengastronomie entfällt.
Lockerungen auch im Sportbereich
Auch die Sportlerinnen und Sportler dürfen sich freuen: Bei der Sportausübung entfällt die Testpflicht. Somit können zum Beispiel die Fitnessstudios wieder auf ein negatives Ergebnis verzichten. Laut Land NRW gilt das sowohl für den Innen- als auch für den Außensport – und auch beim Kontaktsport. Fußballer benötigten demnach ebenso wie Handballer keinen Test mehr.
Darüber hinaus können Kulturveranstaltungen im Freien mit bis zu 1.000 Personen wahlweise ohne Test oder ohne Mindestabstand stattfinden. Wenn mehr als 1.000 Zuschauer kommen, müssen diese einen negativen Test haben und feste Sitzplätze zugewiesen bekommen.
Infos kompakt auf marl.de
Weiterführende Informationen zu den Regelungen gemäß der Corona-Schutzverordnung sowie zum Coronavirus finden Interessierte im Internet unter www.marl.de/corona.