Wahlen zum Integrationsrat: Kandidaten zugelassen

|   Lokalpolitik

Der Wahlausschuss für die Wahlen zum Integrationsrat hat am Mittwoch (13.1.) die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl zugelassen.

Damit steht fest, dass sich am 7. Februar drei Listen der Wahl stellen. Für die Wahl werden fünf Wahllokale eingerichtet.

6.000 Wählerinnen und Wähler

Wahlberechtigt sind ca. 6.000 Wählerinnen und Wähler. Die genaue Anzahl steht erst am 22. Januar fest. Der 22.01. ist der Stichtag für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses. Insofern kann es bei der Anzahl der Wahlberechtigten (z.B. durch Zu- oder Fortzüge) noch zu Abweichungen nach oben oder unten kommen.

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Wahlvorschläge

Wahllokale

 

 

 

 

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Foto: Rolf von Melis