„Wählen ist aktive Teilhabe an unserer Demokratie“

Michael Bach, Wahlleiter für die Kommunalwahlen in Marl und allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters, ruft alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu auf, bei der Wahl des Bürgermeisters und Landrats am Sonntag von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und an den Stichwahlen teilzunehmen.

Bei den Kommunalwahlen am 13. September konnte keiner der neun Kandidatinnen und Kandidaten für das Bürgermeisteramt  mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen. Deshalb kommt es am Sonntag zur Stichwahl zwischen Amtsinhaber Werner Arndt (SPD) und seiner Herausforderin Angelika Dornebeck (CDU). Auch bei der Wahl zum Landrat des Kreises Recklinghausen steht am Sonntag eine Stichwahl an: Bodo Klimpel (CDU/FDP) und Michael Hübner (SPD) treten kreisweit zur entscheidenden Wahl an.

„Wählen bedeutet, aktiv an unserer parlamentarischen Demokratie teilzunehmen“, unterstreicht Wahlleiter Michael Bach. „Nur wer am Sonntag zur Wahl geht, bestimmt mit, welche Persönlichkeiten unsere Stadt und den Landkreis mit weitreichenden politisch-administrativen Befugnissen repräsentieren“.

So repräsentiert der Bürgermeister nach der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung die Kommune, führt den Vorsitz im Rat der Stadt und leitet zugleich die Stadtverwaltung. Der Vorsitz im Rat ist eine herausragende Aufgabe des Bürgermeisters. Er setzt die Tagesordnung fest, bereitet die Beschlüsse des Rates vor und führt die Entscheidungen des Rates aus. Der Bürgermeister besitzt Stimmrecht im Rat und kann unter anderem Ratsbeschlüsse beanstanden, wenn er der Überzeugung ist, dass ein Beschluss nicht rechtmäßig ist oder das Allgemeinwohl gefährdet.

Auch das Amt des Landrates ist mit weitreichenden politisch-administrativen Rechten und Pflichten ausgestattet. Der Landrat hat in vielen Bereichen die unmittelbare Kommunalaufsicht über die Kommunen im Landkreis, der auch überörtliche Aufgaben für die kreisangehörigen Gemeinden wahrnimmt.

Die insgesamt 47 Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Für die Stichwahl haben die Wahlberechtigten keine besondere Wahlbenachrichtigung erhalten. Für die Stimmabgabe im Wahllokal ist der Personalausweis, bei Unionsbürgern der gültige Identitätsausweis oder der Reisepass mitzubringen.

Alle wichtigen und weiterführenden Informationen zu den Kommunalwahlen und Stichwahlen erhalten Interessierte im Internet unter www.marl.de/kommunalwahl .

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Wahlleiter Michael Bach ruft zur Teilnahme an den Stichwahlen auf. Foto: Stadt Marl / J. Metzendorf