Vier Schiedspersonen schlichten Streitigkeiten

|   Stadtverwaltung

Nicht jeder Streit muss erst vor Gericht enden. In vielen Fällen lassen sich Streitigkeiten schon im Vorfeld rechtsverbindlich beilegen - zum Beispiel mit Hilfe der Schiedsleute. In Marl gibt es vier Schiedspersonen, deren Amtsbezirke der Rat in seiner letzten Sitzung neu festgelegt hat.

Die Schiedspersonen haben die ehrenamtliche Aufgabe, zwischen streitenden Parteien zu schlichten, und versuchen, einen rechtsverbindlichen Vergleich herbeizuführen. Die Schiedsmänner und Schiedsfrauen werden vom Rat der Stadt Marl gewählt und sind unter Aufsicht des Amtsgerichts tätig.

Neuordnung der Amtsbezirke

Anlass für die Neuordnung der Amtsbezirke in Marl war das Ausscheiden von Schiedsmann Ludwig Kamps, dem der Rat für das geleistete ehrenamtliche Engagement dankte. Für Hüls (östlich der Römerstraße, Hülsstraße), Lenkerbeck und Sinsen ist jetzt Hermann Johannes Fuchs (Tel. 34110) zuständig. Schiedsfrau für Drewer-Süd (südliche und östlich der Bergstraße), Teile von Alt-Marl (östliche der Barkhausstr.), Löntrop und Kotten sowie für Drewer-Nord (nördlich der Bergstraße) und die Stadtmitte ist Dietlind Gull (Tel. 13272). Für Bürgerinnen und Bürger in Sickingmühle, Hamm und Bereiche von Hüls-Nord ist Hans-Jürgen Tietz (Tel. 02360/1273) der zuständige Schiedsmann. Unverändert zuständig für Brassert, Frentrop, Polsum, Lippe und Bereiche von Alt-Marl ist Karl-Heinz Duda (Tel. 14101).

Zum Schlichten von Streitigkeiten

Die Schiedspersonen werden als Schlichter u.a. tätig in Strafsachen (z.B. bei Sachbeschädigung, Beleidigung oder einfacher fahrlässige Körperverletzung) sowie in zivilrechtlichen Streitigkeiten (vermögensrechtliche Streitigkeiten bis 600 Euro, Verletzung der persönlichen Ehre oder bei Ansprüchen, die sich aus dem Nachbarrecht ergeben können). In bestimmten Fällen müssen die Parteien zunächst an einem Schlichtungsverfahren vor den Schiedspersonen teilnehmen, bevor sie eine Klage beim Amtsgericht einreichen können.

Ansprechpartner ist die örtliche Schiedsperson

Bürgerinnen und Bürger, die einen Antrag auf Schlichtungsverhandlung stellen, müssen sich an die örtliche Schiedsperson wenden, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Wohnsitz hat.

 

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