Aufgrund der noch immer bestehenden Beschränkungen kann der Dienstbetrieb nur schrittweise in Richtung Normalbetrieb vorangebracht werden. Bürgerinnen und Bürger können aber ab sofort aber mit allen Ämtern und Einrichtungen der Stadtverwaltung schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Termine vereinbaren, um ihre Anliegen im persönlichen Gespräch vorurtragen und vor Ort zu erledigen. Sie werden zum vereinbarten Termin an der Eingangstür des jeweiligen Verwaltungsgebäudes im Empfang genommen und eingelassen. Ein Zutritt zu allen Verwaltungsgebäuden ist aber nur möglich, wenn ein Mund-Nasenschutz getragen wird. Dieser wird von der Stadt Marl nicht zur Verfügung gestellt.
Regelungen gelten in allen Verwaltungsgebäuden
Die Regelungen gelten grundsätzlich in allen Verwaltungsgebäuden und für alle Aufgaben, z.B. im Jobcenter, im Amt für Arbeit und Soziales, im Jugendamt, im Ordnungsamt oder im Amt für Steuern und Liegenschaften. Auch in den besonders publikumsintensiven Bereichen, etwa im Bürgerbüro, im Standesamt oder in der Ausländerbehörde werden diese Regelungen umgesetzt. Die Verwaltung bittet um Verständnis dafür, dass der Dienstbetrieb aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen hier nur Schritt für Schritt wieder dem Normalbetrieb angenähert werden.
In allen Verwaltungsbereichen gelten die Vorschrfiften zum Kontaktverbot, die Abstandsvorgaben, die Maskenpflicht und die Empfehlungen zur Hygiene unverändert fort.
"Verständnis für die Einschränkungen"
„Unsere Bürgerinnen und Bürger haben in den vergangenen Wochen großes Verständnis für die Einschränkungen aufgebracht, die mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verbunden waren“, sagt Bürgermeister Werner Arndt. Nachdem Bund und Land den sogenannten Lockdown schrittweise lockerten, sei es vertretbar, so Arndt, „dass sich auch die Verwaltung öffnet und einen ersten Schritt in Richtung Normalität geht“.
Für die Wiedereröffnung der Einrichtungen im Bereich der Kultur und Weiterbildung (Musikschule, Museen, VHS, Bibliothek) sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden besondere Konzepte erstellt. Über die Aufnahme des Betriebs wird die Stadtverwaltung rechtzeitig informieren.