Die Stadt bittet die Bürgerinnen und Bürger, die Einträge auf den Karten zu prüfen und sich bei Unklarheiten mit dem Bürgerbüro in Verbindung zu setzen.
Zuständigkeit
Wichtig: Zuständig für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 ist das Meldeamt/Bürgerbüro der Stadt, in dem der Arbeitnehmer am 20. September 2009 mit Hauptwohnsitz gemeldet war.