Umweltbrummi nimmt im Januar Schadstoffe an

Im Auftrag des Zentralen Betriebshofs (ZBH) kommt im Januar die Schadstoffsammlung der AGR nach Marl. Wie gewohnt fahren die Brummis das Stadtgebiet an zwei Samstagen an, zusätzlich gibt es eine Feststation am Wertstoffhof und auf dem Marktplatz Hüls.

Feststation und Sammeltour am 5. Januar

Der erste Sammeltermin ist am Samstag, 5. Januar. Die Feststation wird zunächst von 9 bis 11.30 Uhr auf dem Wertstoffhof an der Zechenstraße 20 stehen. Von 12.30 bis 15 Uhr ist sie dann auf dem Hülser Marktplatz aufgebaut. Gleichzeitig sind die Umweltbrummis an Sammelpunkten in folgenden Stadtteilen unterwegs:

Sickingmühle: Zur Freiheit/Hammer Straße: 9 bis 9.30 Uhr

Hüls: Carl-Duisberg-Straße/Parkplatz vor Pestalozzi-Schule: 10 bis 10.30 Uhr, Georg-Herwegh-Straße/Parkplatz vor Gesamtschule: 11 bis 11.30 Uhr, Max-Reger-Straße/Einkaufszeile: 12 bis 12.30 Uhr

Lenkerbeck: Bahnhofstraße/Zur Höhe: 13 bis 13.30 Uhr

Sinsen: In de Flaslänne/Marktplatz: 14 bis 14.30 Uhr

Umweltbrummi außerdem am 26. Januar unterwegs

Bei einem zweiten Sammeltermin am Samstag, 26. Januar, macht der Brummi dann an diesen Stationen Halt:

Polsum: Ehrenmal: 9 bis 9.30 Uhr

Alt-Marl: Parkplatz Riegestraße 84 vor der Heinrich-Kiehlhorn-Schule: 9 bis 9.30 Uhr, Parkplatz zwischen St. Georg-Kirche und Michaelhaus: 10 bis 10.30 Uhr, Königsberger Straße/Kreuzstraße: 10 bis 10.30 Uhr

Hamm: Merkelheider Weg/Parkplatz vor der Günther-Eckerland-Realschule: 11 bis 11.30 Uhr, Bachackerweg/Parkplatz vor der Wilhelm-Raabe-Schule: 12 bis 12.30 Uhr

Drewer: Westfalenstraße/Auferstehungskirche: 11 bis 11.30 Uhr, Kampstraße/Lipper Weg: 12 bis 12.30 Uhr

Brassert: Plaggenbrauckstraße/Schachtstraße: 13 bis 13.30 Uhr, Brassertstraße/Marktplatz: 14 bis 14.30 Uhr

Alle Sammeltermine sind auch auf Seite 19 des Wertstoff- und Umweltkalender sowie im Internet unter www-marl.de/zbh zu finden.

Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen möglich

Aufgrund der begrenzten Kapazität der Sammelwagen weist der ZBH darauf hin, dass nur haushaltsübliche Mengen angenommen werden können. Ist das Fassungsvermögen des Fahrzeuges erschöpft, können keine weiteren Schadstoffe mehr angenommen werden.

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