Umgang mit dem Corona-Virus im Kreisgebiet

Bürgermeister Werner Arndt begrüßt die gemeinsamen Vereinbarungen des Kreises Recklinghausen und der kreisangehörigen Städte, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Bei einem Treffen der Bürgermeister auf Einladung des Landrats Cay Süberkrüb haben sich die Verwaltungschefs heute (12.3.) auf eine gemeinsame Vorgehensweise im Umgang mit dem Corona-Virus geeinigt. Werner Arndt hat heute die Verwaltung beauftragt, die erzielten Vereinbarungen umgehend umzusetzen.

Arndt wird die Öffentlichkeit und die Ratsfraktionen am Freitag (13.3.) über die weitere Vorgehensweise informieren. „Es geht jetzt vor allem darum, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Hierfür benötigen wir auch das Verständnis und die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger“, sagt Bürgermeister Werner Arndt.

Hier die gemeinsam getroffenen Entscheidungen im Überblick:

Der Kreis Recklinghausen und die kreisangehörigen Städte sagen ab sofort alle nicht notwendigen eigenen Veranstaltungen bis einschließlich 1. Mai 2020 ab. Das gilt sowohl für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch für Veranstaltungen draußen. Die Lage zum weiteren Vorgehen wird rechtzeitig neu bewertet. Notwendige Veranstaltungen finden weiter statt – zum Beispiel Sitzungen des Kreistages oder des Rates der Städte.

Ob eine Veranstaltung im Stadtgebiet, bei der nicht die Verwaltung Veranstalter ist, stattfinden kann, prüft jede Stadt individuell. Die Städte erhalten dafür auf Anforderung eine Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes.

Veranstaltungen wie Trauungen, VHS-Kurse oder Ähnliche werden auf maximal 30 Teilnehmer begrenzt. Eine Ausnahme gibt es im Bereich von Bestattungen. Gottesdienste und Moscheebesuche werden ebenfalls nicht eingeschränkt.

Ab Montag, 16. März, finden Termine in Bereichen mit Bürgerkontakt nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung statt. Offene Sprechstunden wird es nicht mehr geben. Dies gilt ebenfalls für das Jobcenter Kreis Recklinghausen und seine Bezirksstellen sowie für das Straßenverkehrsamt in Marl (www.kreis-re.de/strassenverkehrsamt).

Für Schulen und Kindergärten sind die Erlasse und Hinweise des Bildungsministeriums verbindlich, teilt die Kreisverwaltung mit.

Die Basis für das gemeinsame Vorgehen des Kreises und der kreisangehörigen Städte bilden der Erlass des Gesundheitsministeriums zu Veranstaltungen, die Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts und die Empfehlungen der Bezirksregierung Münster.

 

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Foto: RKI