Im Unterschied zu den Kommunalwahlen haben die Wahlberechtigten für die Stichwahl keine besondere Wahlbenachrichtigung erhalten. Für die Stimmabgabe im Wahllokal ist der Personalausweis bzw. bei Unionsbürgern der gültige Identitätsausweis oder der Reisepass mitzubringen. Briefwähler, die mit der Briefwahl für die Kommunalwahlen vorsorglich auch die Briefwahl für die Stichwahl beantragt hatten, erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt. Wer für die Stichwahl noch Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann den Antrag formlos per (wahlbuero(at)marl.de), postalisch oder persönlich im Wahlbüro stellen.
Darüber hinaus gibt es bei Krankheit und unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes bis Sonntag (27.9.) um 15 Uhr die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen – dann allerdings ausschließlich im Wahlbüro im Rathaus und nicht im Wahllokal.
Michael Bach, Wahlleiter und allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters der Stadt Marl, ruft alle Marler Bürgerinnen und Bürger noch einmal dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und an den Stichwahlen am Sonntag teilzunehmen. Am Wahltag sind 68.184 Bürger wahlberechtigt; die 47 Wahllokale öffnen um 8 Uhr ihre Türen.
Alle wichtigen und weiterführenden Informationen zu den Kommunalwahlen und Stichwahlen erhalten Interessierte im Internet unter www.marl.de/kommunalwahl .