Darauf haben sich die drei Städte nach einem Gespräch bei der Bezirksregierung heute (31.03.) verständigt. In dem Gespräch haben Vertreter der Bezirksregierung und die Ordnungsamtsleiter der drei Städte ausgelotet, unter welchen Voraussetzungen eine Sperrbezirksverordnung erlassen werden kann.
In einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller drei Städte soll der Antrag nun vorbereitet und erstellt werden. Neben dem Sachverhalt gehört zum Antrag eine rechtliche Begründung sowie eine genaue Ausweisung des gewünschten Sperrbezirks.
Der Antrag muss dann in den Räten der drei Städte Recklinghausen beraten werden. Sollten alle Räte grünes Licht geben, wird der Antrag an die Bezirksregierung Münster geschickt. Sie muss dann entscheiden, ob sie die Sperrbezirksverordnung erlässt.
Städte bereiten Antrag für Sperrbezirk vor
Die Stadt Marl wird - gemeinsam mit den Nachbarstädten Recklinghausen und Herten - bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Erlass einer Sperrbezirksverordnung stellen mit dem Ziel, die Prostitution an der B 225 zu verhindern.