Stadtradeln, Seecafé und Hilfen für Betriebe und Vereine

Vom Stadtradeln über das Seecafé bis zur Unterstützung von Betrieben und Vereinen während des Corona-„Lockdowns“: Der Rat der Stadt Marl hat in seiner ersten Sitzung nach Ausbruch der Pandemie wichtige Entscheidungen getroffen und – zusätzlich zum kulturellen Begegnungs- und Erlebniszentrum Marschall 66 - neue Vorhaben auf den Weg gebracht.

Hier einige ausgewählte Entscheidungen im Überblick:

  • Die Stadt Marl beteiligt sich auch in diesem Jahr an der bundesweiten Aktion „Stadtradeln“. Der Rat bestätigt den bereits gefassten Dringlichkeitsbeschluss und stellt 1.700 Euro für die Teilnahme sowie für Sachpreise aus dem Energiefonds zur Verfügung.

    Sitzungsvorlage 2020/0136
     
  • Der Rat beauftragt die Verwaltung, „zur Verhinderung einer Übermöblierung“ Wahlplakate nur an bestimmten Standorte zu genehmigen und beschloss eine Liste mit Standorten an 57 Straßen.

    Sitzungsvorlage 2020/0121
     
  • Der Rat stimmt in einem Grundsatzbeschluss zu, dass angrenzend an den Rathaussee nördlich der Josefa-Lazuga-Straße ein Seecafé errichtet werden kann. Um eine hohe Gestaltungsqualität des Gebäudes zu erreichen, soll das Grundstück im Rahmen einer Konzeptvergabe öffentlich ausgeschrieben werden.

    Sitzungsvorlage 2020/0122
  • Für die Sanierung und Neugestaltung des Creiler Platzes bevorzugt der Rat die von einem Planungsbüro erstellte Variante, nach der ein neuer, gut zu begehender und leicht zu reinigender Belag verbaut werden und das Wasserbecken in ein bodenständiges Wasserspiel umgestaltet werden soll. Da der Creiler Platz zum größten Teil unter Denkmalschutz steht, soll die Verwaltung für die weiteren Planungen eine denkmalrechtliche Erlaubnis beantragen.

    Sitzungsvorlage 2020/0123 (Anlagen: Vorplanung und Ideenwerkstatt Creiler Platz)
     
  • Einstimmig beschlossen wurde, die Eltern- und Verpflegungsbeiträge  im Monat Mai auszusetzen. Zuvor waren vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bereits die Elternbeiträge für den April im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung ausgesetzt worden.

    Sitzungsvorlage 2020/0165
     
  • Der Rat der Stadt Marl möchte Betriebe unterstützen, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind. Er beschloss nach ausführlicher Diskussion mehrerer Fraktionsanträge, dass beispielsweise für Vereins-, Kultur- und Stadtfeste in diesem Jahr keine Sondernutzungsgebühren erhoben werden sollen. Für die „Lockdown“-Monate März bis Oktober 2020 sollen Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Einzelhandel sowie Nutzungsentgelte für (Sport-) Vereine erlassen werden. Außerdem soll das städtische Veranstaltungsmarketing im Rahmen seiner Möglichkeiten besonders betroffene Betriebe unterstützen, und die Stadt Marl im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten weitergehende Nutzungen von öffentlichen Flächen für die Außengastronomie wohlwollend prüfen.

    Sitzungsvorlagen 2020/0159, 2020/0184, 2020/0175, 2020/0189
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Der Stadtrat hat in seiner ersten Sitzung nach Ausbruch der Corona-Pandemie wichtige Entscheidungen getroffen. Foto: Stadt Marl / J. Metzendorf