„Alle nötigen Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen in der amtlichen Wahlbenachrichtigung“, erklärt Bürgermeister Werner Arndt. Er ist nach der Kommunalwahlordnung NRW für die Erteilung der Wahlscheine zur Briefwahl zuständig.
CDU-Schreiben sorgt für Irritationen
Wegen eines Informationsschreibens zur Briefwahl des CDU-Stadtverbandes kam es in den vergangenen Tagen zu Irritationen. Laut Stadtverwaltung enthält das Anschreiben der Christdemokraten neben fehlerhaften Angaben auch einen Vordruck zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Dieser Vordruck habe nicht den zur einfachen und automatisierten Bearbeitung benötigten Barcode, heißt es aus der Verwaltung. Auch könnten die Wahlunterlagen jetzt noch nicht ausgestellt werden, da die Stimmzettel erst Mitte der nächsten Woche vorliegen.
Für Briefwahl benötigen Bürger einen Wahlschein
Der Wahlschein kann angefordert werden, indem der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und an das Wahlbüro geschickt wird. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ebenfalls ein QR-Code, mit dem die Briefwahlunterlagen bequem online beantragt werden können. Außerdem gibt es dort auch einen Barcode. Er vereinfacht und beschleunigt die Arbeit vor Ort im Wahlbüro. Der Code wird abgescannt, der Wahlschein kann direkt ausgedruckt werden, heißt es aus dem Wahlbüro. Das gehe schneller und helfe, Fehler zu vermeiden. Den Barcode entziffern kann nur das städtische Wahlbüro. Die Briefwahlunterlagen können auch direkt im Wahlbüro im Rathaus beantragt werden. Im Wahlbüro kann anschließend direkt gewählt werden. Das Wahlbüro ist unter der Rufnummer (02365) 99-2633 zu erreichen. Die Einrichtung öffnet am Montag, 17. August, zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung.
Die Stadt Marl hat auf ihrer Internetseite unter www.marl.de/kommunalwahl alle wichtigen Informationen zu den verschiedenen Wahlen am 13. September zusammengestellt.