47 Wahlvorstände und 22 Briefwahlvorstände
Die Stadt Marl sucht daher für den Wahlsonntag (26.9.) wahlberechtigte Bürger für die Bildung der 47 Wahlvorstände und 22 Briefwahlvorstände. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche bzw. Deutscher ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Einsatzwünsche können bei frühzeitiger Meldung berücksichtigt werden. „Neben den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden wieder viele freiwillige Helferinnen und Helfer gesucht“, sagt Michael Bach, allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. „Mein herzlicher Dank gilt schon jetzt allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die sich bei der bevorstehenden Bundestagswahl ehrenamtlich einsetzen“.
Anspruch auf Corona-Impfung
Bürger, die bei der Bundestagswahl als Beisitzerin oder Beisitzer in einem Wahlvorstand helfen möchten, können sich vorzugsweise per E-Mail (wahlbuero@marl.de) oder telefonisch (02365) 99-2720 unter Angabe ihrer Personalien und ihres Einsatzwunsches bei der Stadtverwaltung Marl, Wahlen, melden. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihre Mithilfe im Wahlvorstand 50 Euro und im Briefwahlvorstand 40 Euro. Außerdem haben sie aufgrund des wichtigen Ehrenamtes einen Anspruch auf die Corona-Impfung.
Weiterführende Informationen zur Bundestagswahl 2021 finden Bürgerinnen und Bürger im Internet unter www.marl.de/wahlen.