Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 3. Februar bei der Stadtverwaltung bewerben.
Streitigkeiten schlichten
Die Schiedsleute werden voraussichtlich im März für fünf Jahre vom Rat der Stadt Marl gewählt und haben - unter Aufsicht des zuständigen Amtsgerichtes - die ehrenamtliche Aufgabe, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten und zu versuchen, zwischen den streitenden Parteien einen rechtsverbindlichen Vergleich herbeizuführen. Nach Prüfung durch die Direktion des zuständigen Amtsgerichtes werden sie vereidigt. Eine Wiederwahl ist möglich. Den Schiedspersonen werden durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) sowie durch die Bezirksvereinigung Recklinghausen Schulungen zur Einführung und Fortbildung angeboten.
Konflikte lösen
Personen, die sich jetzt bewerben möchten, müssen älter als 30 Jahre sein und dür-fen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie sollten außerdem über das Geschick verfügen, alltägliche Konflikte im Verhandlungsweg zu lösen, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, eine gewisse Verhandlungs- und Schreibgewandtheit vorweisen und im zuständigen Schiedsamtsbezirk wohnen.
Ratsbeschluss
Wie der Rat der Stadt Marl in seiner Sitzung am 12. Dezember vergangenen Jahres beschlossen hatte, sollen ab der kommenden Wahlperiode die Schiedsamtsbezirke von vier auf drei reduziert werden. Weil Dietlind Gull, derzeitig Schiedsfrau des Bezirkes III (zukünftig Bezirk II), sich erneut zur Wahl stellen und nach einer Bestäti-gung durch den Rat der Stadt die bis jetzt erfolgreiche Schiedsamtstätigkeit fortsetzen möchte, müssen für die zukünftigen Bezirke I und III jetzt neue Schiedspersonen gewählt werden. Der erste Bezirk beinhaltet die Stadtgebiete Alt-Marl, Polsum, Lippe, Brassert und Drewer Nord, während die Stadtmitte, Drewer-Süd und Hüls-Süd im zweiten Bezirk eingeordnet werden. Im dritten Bezirk finden sich dann Teile von Hüls-Nord, Marl-Hamm, Sickingmühle, Sinsen und Lenkerbeck wieder.
Bewerbung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 3. Februar dieses Jahres für das Amt der Schiedsperson bewerben. Die Unterlagen sind schriftlich und mit Lebenslauf an das Haupt- und Personalamt der Stadt Marl, Creiler Platz 1, 45768 Marl, zu richten. Nähere Auskünfte über das Schiedsamt sind unter der Rufnummer 99-2719 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu erhalten.