Weitere Öffnungen von städtischen Einrichtungen

Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz im Kreises Recklinghausen liegt stabil unter der 50er Marke. Damit fällt Marl als kreisangehörige Stadt ab heute (2.6.) unter die Inzidenz-Stufe 2 des Landes NRW. Dies bedeutet weitere Lockerungen für die Bürgerinnen und Bürger.

Stadt empfiehlt tagesaktuelle Testung

Für die weiteren Öffnungsschritte wird die Stadt Marl die aktuell geltenden Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes umsetzen. „Bei sinkenden Inzidenzwerten in Stufen vorzugehen und die Schutzvorkehrungen behutsam und Schritt für Schritt aufzugeben, halte ich für sinnvoll“, erläutert Michael Bach. Der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters appelliert an alle Marlerinnen und Marler, „sich tagesaktuell testen zu lassen“. Die Testinfrastruktur hierfür sei in Marl vorhanden. Bach: „Wir können alle etwas dafür tun, die Öffnungen sicher zu gestalten: Durch Testen, durch das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes sowie die Einhaltung der Hygienemaßnahmen.“

Ruhrfestspiele im Theater möglich

Ab heute, 2. Juni, sind zum Beispiel Aufführungen im Theater Marl mit begrenzter Personenzahl wieder möglich. Für die Ruhrfestspiele sind bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen. Die „Konferenz der Abwesenden“ beginnt heute Abend (2.6.) um 20 Uhr. Ein entsprechender Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster liegen vor. Die Gäste müssen für den Eintritt in das Theater Marl ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen. Der Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Geimpfte benötigen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein. 

VHS startet Kursbetrieb erst nach den Ferien

Für die insel-Volkshochschule gilt ab dem 2. Juni folgende Regelung: Seminare und Kurse, die bereits digital starteten, werden auch digital beendet. Erst nach den Sommerfreien könnte es unter den dann aktuellen Corona-Bedingungen mit dem Präsenzangebot weitergehen. Das neue Semesterprogramm wird zeitnah im Sommer veröffentlicht.

Musikschulunterricht wieder möglich

In der städtischen Musikschule ist der Unterricht ab dem 2. Juni wieder in allen Fächern möglich. Die Schülerinnen und Schüler benötigen auch hier einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden alt ist. Die entsprechenden Nachweise können in den Grundschulen und weiterbildenden Schulen im Rahmen der regelmäßigen Testungen ausgestellt werden. Das Skulpturenmuseum Glaskasten hat nach wie vor eingeschränkt dienstags bis freitags von 14 bis 17 Uhr sowie samstags und sonntags von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Einzige Neuerung: eine Terminbuchung ist nicht mehr erforderlich. Auch das Stadtinformationsbüro i-Punkt öffnet ab heute, 2. Juni, seine Pforten: montags bis freitags in der Zeit von 9.30 bis 18 Uhr. Ein Eintritt ist mit medizinischem Maskenschutz für maximal zwei Personen möglich. Samstags bleibt das Büro vorerst noch geschlossen.

Hallenbad und Sporthallen öffnen

Darüber hinaus ist laut Landesregierung der Kontaktsport unter freiem Himmel mit bis zu 25 Personen erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung. Der Sport in den städtischen Sporthallen ist ab Montag, 7. Juni, wieder möglich. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln, außerdem wird ein negativer Corona-Test benötigt. Die Vereine sind seitens der Verwaltung über die Öffnung und alle gesetzlichen Vorgaben informiert worden. Ebenfalls am 7. Juni öffnet das städtische Hallenbad am Badeweiher seine Pforten für Vereine. Auch hier benötigen die Nutzer einen negativen Corona-Test. Für den öffentlichen Badebetrieb ist noch keine Öffnung möglich. Zudem öffnen die Lehrschwimmbecken zum Beginn der kommenden Woche, der genaue Termin wird mit den Vereinen abgesprochen.

Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb

Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Marl wieder in den Regelbetrieb zurück. „Alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang“, heißt es aus dem NRW-Familienministerium. Auch pädagogische Konzepte könnten „vollumfänglich“ umgesetzt werden. Bereits am Montag (31.5.) kehrten alle Marler Schulen in den Präsenzunterricht zurück.

Weiterführende Informationen zu den Regelungen gemäß der Corona-Schutzverordnung sowie zum Coronavirus finden Interessierte im Internet unter www.marl.de/corona.

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Für die weiteren Öffnungsschritte wird die Stadt Marl die aktuell geltenden Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes umsetzen.