Dabei achten die Kontrolleure insbesondere auf die Standsicherheit der Grabmale und sonstige bauliche Anlagen. Bei denkbarem Frostwetter wird die Überprüfung später durchgeführt.
Die Grabmale werden bei Unfallgefahr mit folgender Beschriftung gekennzeichnet:
"Vorsicht! Unfallgefahr!
Grabmal ist nicht mehr standsicher.
Der Nutzungsberechtigte wird unter Hinweis auf seine Pflichten und auf sein Haftungsrisiko aufgefordert, das Grabmal unverzüglich fachgerecht befestigen zu lassen."
Nachkontrolle ungefähr sechs Wochen später
Bei unmittelbarer Gefahr werden die Mitarbeiter sofortige Sicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel das Umlegen von Grabmalen, treffen. Die Nachkontrolle der beanstandeten Grabmale und sonstige bauliche Anlagen finden ungefähr sechs Wochen später (1. Maiwoche) statt.