Der Eichenprozessionsspinner ist ein an sich harmloser Nachtfalter. Die ausgewachsenen Raupen können eine Länge von bis zu 3,5 Zentimetern erreichen und fallen vor allem durch die starke Behaarung auf, die den Eichenprozessionsspinner von anderen gespinstbildenden Raupen deutlich unterscheidet. Im fortgeschrittenen Larvenstadium ziehen sich die Raupen tagsüber in Nester, die von den Raupen selbst gesponnen werden zurück. Hier häuten sich die Raupen während ihrer Entwicklung zum Falter mehrfach.
Typisch ist, dass die Eichenprozessionsspinnerraupen besonders in den frühen Morgen-stunden in „Prozessionen", selten alleine, im Baum umherziehen, um dort an den Blättern zu fressen - daher der Name des heimischen Insekts. Während des Larvenstadiums, das je nach Witterungsverlauf zwischen Mai und August liegt, können die Raupen wegen eines Eiweißgiftes welches in den feinen Härchen der Raupen enthalten ist, für den Menschen gefährlich werden.
Hautreaktionen
Neben Hautreaktion, die durch Kontakt mit den sehr feinen Härchen entstehen und in etwa der Berührung mit Brennnesseln vergleichbar ist, können insbesondere bei starkem oder häufigem Kontakt mit dem Gift allergische Reaktionen auftreten, die zu dem Anschwellen von Gliedmaßen oder Asthmaanfällen führen können. Daher sollte der Kontakt mit den schwarz-anthrazitfarbenen Raupen und deren Kokons auf jeden Fall vermieden werden. Be-sonders Kinder sollten sich von den Tieren fernhalten.
Aus diesem Grunde werden vom Zentralen Betriebshof (ZBH) und der Stadt Marl im Falle des Auftretens der Raupen in Teilen der Frentroper Mark Hinweisschilder aufgestellt: „Gesundheitsgefahr durch Raupen - Waldgebiet meiden - Raupen nicht berühren". Der ZBH empfiehlt, die Hinweistafeln zu beachten und auch hier den Kontakt mit den Raupen und deren Kokons zu vermeiden.
Stadt informiert
Cordula Thume, Abteilungsleiterin der Grünflächen- und Umweltplanung der Stadt Marl, macht deutlich, dass die Stadt die Raupen auf den städtischen und öffentlichen Flächen bekämpft, sofern die Gefahr des Kontaktes zu Menschen besteht. „Auf privaten Grundstücken sind jedoch die Eigentümer aufgefordert, ihre Eichenbestände zu kontrollieren und Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.", so Cordula Thume weiter.
Die Abteilung Grünflächen- und Umweltplanung (Tel. 02365/99-6704) informiert betroffene Bürgerinnen und Bürger gerne über die Bekämpfung und Abwehr dieser Raupenart.
Ausführliche Informationen (Faltblatt) zum Eichenprozessionsspinner gibt es auf den Internetseiten des Ministeriums für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW