Durch die neue Gesetzgebung in den vergangenen Jahren haben sich in den Kommunen des Landes strukturelle Problem in der Betreuung von Kindern ergeben. Nicht nur bei der Stadt Marl hat man mit der Situation zu kämpfen - der künftige gesetzliche Anspruch auf OGS-Betreuung in der Primarstufe macht auch anderen Kommunen zu schaffen.
Es geht um das Wohl der Kinder
Streik, Urlaub, Krankheit – nicht immer sind personelle Ausfälle vorhersehbar. Dennoch bemüht sich die Stadtverwaltung, in ihren Kitas personelle Ausfälle so gut wie möglich zu kompensieren. Es werden zum Beispiel Springerinnen und Springer eingesetzt, was aber natürlich nicht immer gelingen kann. „Deshalb können wir verstehen, dass sich die Realitäten in Einrichtungen oft anders für Eltern und Personal anfühlen und mitunter sind“, zeigt Personaldezernent Michael Bach Verständnis. So bemühe man sich, in prekären Situationen zumindest sogenannte Notgruppen einzurichten und hoffe auf Verständnis seitens der Eltern. Die Mitarbeitenden geben Tag für Tag ihr Bestes – ganz im Sinne und zum Wohl der Kinder.
Fast alle Stellen sind besetzt
Von aktuell rund 132 Stellen sind 122 Stellen besetzt, fünf weitere absehbar in Besetzung. Auszubildende und Praktikant*innen kommen hinzu. Dabei werden die Stellenanteile des gesetzlich geforderten Mindeststandards ausnahmslos besetzt. Die vorgesehene Personalstruktur ist im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verankert. In Nordrhein-Westfalen existiert bei der U3-Betreuung ein Personalschlüssel von 3,4 Kindern pro Vollzeiteinheit und bei der Ü3-Betreuung ein Schlüssel von 7,8 (Mindeststandard).
Eine grundsätzliche, also längerfristige Reduzierung der Betreuungszeiten erfolgte bisher nicht. Insbesondere während der pandemischen Lage konnte aber eine vorübergehende Einschränkung der Öffnungszeiten oft nicht vermieden werden.