Diese sind montags bis freitags zwischen 8 Uhr und 9 Uhr. In diesem Zeitraum halten sich alle anwesenden Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ausschließlich für die telefonischen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bereit. Publikumstermine werden daher in diesem Zeitraum nicht vergeben.
Vorsprachen nur nach vorgeriger Vereinbarung
Zu den anderen Zeiten (montags und dienstags zwischen 9 und 16 Uhr sowie donnerstags zwischen 9 und 18 Uhr) gibt es weiterhin Termine für persönliche Vorsprachen. Eine persönliche Vorsprache ist jedoch ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.