Unter den zu beachtenden Abstands- und Hygieneauflagen sind der Trainingsbetrieb für Sportvereine sowie der Schulsportunterricht in städtischen Sporthallen wieder möglich, teilt die Stadtverwaltung mit. „Das Sportamt hat mit Hochdruck an der Sicherstellung der hygienischen Voraussetzungen für eine Nutzung der Sporthallen gearbeitet“, sagt Bürgermeister Werner Arndt. Bei der Nutzung der Hallen ist zwingend zu beachten, dass während der Sportausübung das Einhalten eines Abstands von zwei Metern zu gewährleisten ist. Außerdem müssen die besonderen Hygieneanforderungen beachtet und eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf die Reinigung von Sport- und Trainingsgeräten. Die Dusch- und Umkleideräume bleiben geschlossen.
Die Schulen und Vereine sind von der Stadt Marl über die Vorschriften der Corona-Landesschutzverordnung informiert worden.