Werner Arndt äußerte Verständnis für den Wunsch der Moscheevereine, sich aufgrund der „äußerst beengten räumlichen Situation" zu erweitern. Es komme darauf an, „einen verfügbaren und verträglichen und planungsrechtlich abgesicherten Standort zu finden".
Planungsrechtliche Bewertung
Mit der Prüfung der bisher öffentlich diskutierten Standorte sei jetzt eine erste planungsrechtliche Bewertung möglich. „Sobald bekannt ist, welche Standorte für eine neue Moschee verbindlich ins Auge gefasst werden, werde ich alle Betroffenen gern an einen Tisch bringen und zu Bürgerversammlungen einladen". Arndt: „Wir werden am Ende eines vielleicht längeren Weges eine gute Lösung finden".
Die hausinterne und externe Prüfung eines Fachanwaltsbüros legen den Schluss nahe, dass von den bisher diskutierten Standorten in Brassert der ehemalige Zentrale Betriebshof an der Brassertstraße 122 und in Hüls-Nord das ehemalige Schulgebäude an der Carl-Duisberg-Straße - nach notwendigen planungsrechtlichen Änderungen - relativ gute Chancen hätten. Das Schulgebäude wird von der insel-VHS genutzt, die ihre Angebote aber gern wieder im Stadtzentrum konzentrieren möchte und dafür freie Raumkapazitäten nutzen könnte.
Planungsrechtliche Hürden
Für andere Standorte bestünden zum Teil erhebliche planungsrechtliche Hürden, die - sofern überhaupt möglich - nur mit verhältnismäßig großem Aufwand überwunden werden könnten. Zu diesen Standorten gehört aufgrund der Prüfergebnisse der Standort „Am alten Pütt".
Der Freizeitpark Brassert wird in Hinblick auf die Nutzung als ausgewiesener Sport- und Freizeitbereich einschließlich der dazu gehörigen Infrastruktur als nicht realisierbar bewertet. Kaum anders stellt sich die Situation an der ehemaligen Hauptschule an der Goethestraße dar. Hier wären aufgrund der zu erwartenden Verkehrsbewegungen und der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung und Ruhebereiche (Gärten) Konfliktsituationen vorprogrammiert.
Weitere Option
Eine weitere Option könnte das Gelände des ehemaligen Kraftwerks in Brassert zwischen der Zechenstraße und dem Dümmer Weg sein, das nur wenige Hundert Meter von der Yunus-Emre-Moschee entfernt liegt. Dieses Gelände befindet sich im Besitz eines Energieversorgers, der - so weit bisher zu vernehmen war - das Grundstück nicht veräußern möchte. Die Stadtverwaltung werde hier noch einmal nachfassen, kündigte Werner Arndt an.
Politische Bewertung liegt beim Rat
Die politische Bewertung der Standorte liegt beim Rat der Stadt Marl. Er müsste auch die Verwaltung mit der Durchführung von Bebauungsplanverfahren beauftragen, die - je nach Standortentscheidung - gegebenenfalls erforderlich werden könnten.