„Sportvereine leisten in ihren Jugendabteilungen wertvolle Kinder- und Jugendarbeit. Dabei hat der Schutz der Minderjährigen oberste Priorität. Deshalb freut es mich, dass alle Vereine an einem Strang ziehen und sie ausnahmslos die Vereinbarung unterschrieben haben“, so Werner Arndt.
Sicherheit auch für Vereine
Vor einiger Zeit trat ein neues Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche unter anderem besser vor den Folgen sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit geschützt werden. „So können die Träger der Kinder- und Jugendarbeit und auch Sportvereine sicherstellen, dass dort niemand beschäftigt wird, die oder der wegen einer einschlägig sexuell motivierten Straftat vorbestraft ist“, sagt Andreas Wesche.
Datenschutzregeln sind streng
Dabei gelten für die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis strenge Regeln beim Datenschutz. Das Zeugnis darf zum Beispiel nicht archiviert werden, es bleibt im Besitz des Übungsleiters bzw. Übungsleiterin.
Satzungsänderung geplant
Der SSV strebt nach den Sommerferien in diesem Zusammenhang eine Satzungsänderung an. Darin heißt es unter anderem, dass der Verein, seine Amtsträgerinnen und –träger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes bekennen und für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen eintreten.
Präventionsveranstaltungen in Planung
Zudem finden in diesem Jahr mehrere Präventionsveranstaltungen zu dem Thema in Marl statt. Doch der SSV ist sogar noch einen Schritt weiter gegangen – zum Schutz der Jugendlichen. So wurde jede Sporthalle mit Kontaktdaten für Hilfesuchende ausgestattet. Außerdem ist der Stadtsportverband Marl auf dem Weg, um im Qualitätsbündnis „Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt“ des LandesSportBundes NRW aufgenommen zu werden.