Solange keine genauen Konzentrationszonen benannt sind, sollen in sämtlichen Verfahren auch keine Baulasten für städtische Grundstücke genehmigt werden. Der Rat bekräftigte damit mit großer Mehrheit einen Beschluss des Stadtplanungsausschusses.
Bereits in seiner letzten Sitzung hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für die Ausweisung von Windvorrangzonen zu schaffen. Damit will der Rat einen "Wildwuchs" von Windenergieanlagen verhindern und Einfluss auf das Genehmigungsverfahren erhalten.
Mit dem ergänzenden Beschluss möchte der Rat erreichen, dass in dem Zeitraum bis zur Ausweisung der Windvorrangzonen keine neuen Fakten geschaffen und neue Windräder und Standorte genehmigt werden. Genehmigungsbehörde ist derzeit der Kreis Recklinghausen, der jeweils auf Antrag von Windanlagenbetreibern die Genehmigungsfähigkeit von Windrädern und Standorten prüft.