Für die SPD, so Jens Vogel, war die Einrichtung einer Vorrangzone „eine wackelige Sache“ und mit „hohen Risiken bei den Kosten und der Genehmigung“ behaftet. Außerdem würde die Ausweisung der Zone, die laut Gutachten nur im Arenbergischen Forst möglich wäre, der geplanten Aufforstung und Aufwertung des Naherholungsgebietes widersprechen. Auch Michael Sandkühler (Bündnis 90 / Die Grünen) sah in der Ausweisung einer Konzentrationszone ein „unkalkulierbares Risiko“. Der Antrag der CDU, die Vorrangzone weiter zu prüfen, hatte zuvor keine Mehrheit gefunden.
Zum Hintergrund: Nach dem Ratsbeschluss vom 24. November hatte die Stadtverwaltung das Büro Bosch & Partner aus Herne beauftragt, das Stadtgebiet auf geeignete Flächen für Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zu untersuchen. Ein wesentliches Planungsziel war dabei, Windenergieanlagen räumlich auf wenige relativ unempfindliche Bereiche des Stadtgebietes zu konzentrieren und damit die Entstehung von Windrädern zu steuern.
Das Büro Bosch & Partner kommt, wie Gutachter Martin Vollmer den Ratsmitgliedern erläuterte, in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass „aufgrund der planungs- und umweltrechtlichen Unwägbarkeiten keine Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Marl zu empfehlen“ und auch kein „ungesteuerter ,Wildwuchs‘“ von Windrädern zu erwarten ist.
Nach den Untersuchungen der Gutachter kommt für Konzentrationszonen nur eine Fläche im Arenbergischen Forst in Frage: entweder eine Fläche von 24 ha, die aller Voraussicht nach zu klein ist, um der Windenergienutzung in Marl den planungsrechtlichen erforderlichen „substantiellen Raum“ zu verschaffen, oder eine vergrößerte Fläche von ca. 50 ha mit - gesetzlich zulässig - verringerten Abstandsflächen zur Wohnbebauung, die Platz für vier bis acht Windenergieanlagen böte und der Windenergie damit genügend Raum gäbe. Die erweiterte Fläche würde die zu erwartenden ökologischen Konflikte allerdings „deutlich erhöhen“. Die aufwändige Umweltprüfung, die für eine Änderung des Flächennutzungsplanes zusätzlich erforderlich wäre, „hätte ein unsicheres Ergebnis“, warnen die Autoren des Gutachtens.
Vor diesem Hintergrund sah Gutachter Martin Vollmer „keine Notwendigkeit für eine Konzentrationszone“. Eine wesentliche Erkenntnis der durchgeführten Potenzialflächenuntersuchung bestehe darin, „dass auch ohne die Ausweisung einer Konzentrationszone kein ungesteuerter Wildwuchs von zusätzlichen Standorten im Stadtgebiet zu erwarten ist“.
Die Einrichtung einer Konzentrationszone hätte die Möglichkeit eröffnet, beim Kreis Recklinghausen die Zurückstellung der laufenden Genehmigung für zwei in der Planung befindliche Windräder im Bereich um Polsum zu beantragen. Mit der Ausweisung der Vorrangzone wäre allerdings auch der Weg frei geworden für die Errichtung von bis zu acht Windenergieanlagen im Arenbergischen Forst. Dem wollte die Mehrheit des Rates nicht zustimmen.