Ziel der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 96 ist die Entwicklung neuer Wohnbauflächen. Die wohnbauliche Entwicklung der Freiflächen wurde durch Eigentümerinnen und Eigentümer im Plangebiet angeregt. Mit Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 sollen vorhandene Bauflächenreserven im Änderungsgebiet aktiviert und eine geordnete städtebauliche Bebauung ermöglicht werden.
Einzel- bzw. Doppelhäuser sollen entstehen
In Anlehnung an die vorhandene umgebende Bebauung, die sich durch eine offene Bauweise mit zweigeschossigen Doppelhäusern mit Satteldach kennzeichnet, sollen Flächen für Einzel- bzw. Doppelhäuser bereitgestellt werden. Eingeschossige Anbauten mit Flachdach im rückwärtigen Bereich gehören ebenso zum Ortsbild wie teils großzügige Nebenanlagen auf den Grundstücken. Eine Erschließung der potenziellen neuen Grundstücke soll über kurze, private Stichstraßen (als Zuwegung), abgehend von den Ringerschließungen an der Meisenstraße, erfolgen.
Alle Informationen sind einsehbar
Der Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplans einschließlich Begründung sowie verfügbare umweltbezogene Informationen können während der Frist auf der städtischen Internetseite oder nach vorheriger Terminabsprache unter der Tel.: 99-6114 und der Tel.: 99-6110 im Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung der Stadt Marl eingesehen werden.