Pflege des Brauchtums
Grundlage für die Genehmigung ist die entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Marl vom 18. Februar 2008. Danach werden nur Brauchtumsfeuer genehmigt, die von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen sowie Kleingarten- und Siedlergemeinschaften veranstaltet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. Keine Genehmigung gibt es allerdings für Osterfeuer am Karfreitag. Dem steht das Sonn- und Feier-tagsgesetz NRW entgegen.
Strenge Auflagen
Für die Brauchtumsfeuer sind strenge Auflagen zu beachten. So dürfen nur trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt verwendet werden. Das Brennmaterial muss vor dem Abbrennen zum Schutz von Tieren umgeschichtet werden, und zu Gebäuden, Gebüschen und Wäldchern sind Mindestabstände einzuhalten. Darüber hinaus ist vom Veranstalter sicherzustellen, dass das Feuer beaufsichtigt wird und für den Fall des Falles ausreichend Löschmittel bereit stehen.
Stichprobenartige Kontrolle
Das Ordnungsamt wird stichprobenartige überprüfen, ob die Auflagen eingehalten werden. Grundsätzlich verboten sind in Marl Feuer, die zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle aller Art dienen, auch wenn sie zur Osterzeit stattfinden.
Antrag kann formlos gestellt werden
Anträge auf Brauchtumsfeuer können beim Ordnungsamt der Stadt formlos gestellt werden (Stadt Marl, Ordnungsamt, Creiler Platz 1, e-Mail: info@marl.de). Die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet der Stadt Marl" gibt es hier.