In Marl wurden zu Ostern Feuer als Teil des Brauchtums und jährlicher traditioneller Treffpunkt der Gemeinschaft ausgerichtet. Laut der Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) sind alle Formen von Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt. Obwohl das öffentliche Leben still steht, gibt es in der Stadtverwaltung immer noch einige Anfragen zu Osterfeuern. „Wer trotzdem ein Feuer entfacht, muss mit hohen Bußgeldern bzw. Strafverfahren rechnen“, heißt es aus dem Ordnungsamt.
Eigentlich besuchen jedes Jahr Hunderte Menschen die Osterfeuer im gesamten Stadtgebiet. „Die Osterfeuer sind eine alt bekannte Tradition und ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft“, sagt Bürgermeister Werner Arndt. „Daher wird es uns allen sehr schwer fallen, auf dieses vertraute Brauchtum zu verzichten. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus müssen wir darauf aber unbedingt verzichten“.