Stadt bittet um rücksichtvolles Verhalten an Silvester

Private Feiern sind auch an Silvester nicht zulässig, ebenso wie Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten. Das gilt auch für Treffen mit Nachbarn in der Silvesternacht. Darauf macht das Ordnungsamt der Stadt Marl aufmerksam. Der Kommunale Ordnungsdienst wird auch an Silvester im Einsatz sein, um die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren und auch zu ahnden.

Partys und vergleichbare Feiern sind gerenell untersagt

Nach der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung gilt bis einschließlich zum 10. Januar 2021: „Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt“. Damit sind auch private Feiern nicht erlaubt. Erlaubt ist hingegen das Zuprosten auf Abstand mit Nachbarn um Mitternacht vor den Haustüren - allerdings nur mit alkoholfreien Getränken. Denn die Verordnung untersagt bis zum 10. Januar generell den Verzehr alkoholischer Getränke „im öffentlichen Raum“. Dabei gilt auch hier: Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Schließlich, so die Pressestelle der Stadt Marl, sei mit jedem Treffen ein Infektionsrisiko gegeben, auch wenn es mit Maske und Abstand vielleicht geringer ist.

Verkauf von Feuerwerkskörpern ist verboten

Das Zünden von Feuerwerk ist nach Auskunft des Ordnungsamtes nicht grundsätzlich verboten, wohl aber der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Mit dem Verkaufsverbot solle erreicht werden, das beim Abrennen von Feuerwerkskörpern unzulässige Ansammlungen entstehen und sich – wie leider in jedem Jahr – viele Menschen beim Hantieren mit Böllern und Raketen verletzen. Ihre Behandlung bindet in den Krankenhäusern zusätzliche Kapazitäten, die an anderer Stelle für die Versorgung von Covid-Erkrankten benötigt werden.

Ordnungsamt kontrolliert und schreitet bei Bedarf ein

Das Ordnungsamt der Stadt Marl wird insbesondere in der Silvesternacht „mit Augenmaß“ Kontrollen durchführen und bei Hinweisen auf Regelverstöße auch Bußgeldverfahren einleiten. Wer eine Party veranstaltet, zahlt nach Auskunft der städtischen Pressestelle im Regelfall 500 Euro, wer daran teilnimmt 250. Ebenso teuer wird es, wenn sich mehr Menschen treffen als erlaubt – und das für jeden in der Runde. 100 Euro kostet der Genuss von Alkoholverzehr im öffentlichen Raum. Und wer Alkohol zwischen 23 Uhr und 6 Uhr am nächsten Tag verkauft, riskiert ebenfalls ein Bußgeld, und zwar in Höhe von 500 Euro.

Ordnungsdienst kämpft gegen die Pandemie

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes wollen keine Spaßbremsen sein“, sagt Amtsleiter Heinz-Peter Mühlenberg. „Die Kolleginnen und Kolleginnen verzichten für ihre Einsätze auf Vieles, was ihnen lieb ist, und übernehmen Verantwortung im Kampf gegen die Pandemie“, so Mühlenberg. „Dieses Engagement wird am besten gewürdigt, wenn sich auch an Silvester möglichst alle vernünftig und rücksichtvoll verhalten“. 

Bürgermeister appelliert an alle Marlerinnen und Marler

Bürgermeister Werner Arndt appelliert an alle Marlerinnen und Marler, sich „zum Schutz von Gesundheit und Leben“ verantwortungsvoll und solidarisch zu verhalten. Arndt: „Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, muss auch ausgereizt werden“.

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"Das Anstoßen vor der eigenen Haustür und von Tür zu Tür ist erlaubt, allerdings nur in kleinem Kreis, mit Maske und Mindestabstand – und ohne Alkohol. Der Genuss von Alkohol ist „im öffentlichen Raum“ aktuell nicht erlaubt. Foto: Stadt Marl / Pressestelle