In der aktuellen Ausgabe vom 25. März 2013 wird unter anderem die 3. Änderungssatzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Marl zur vorläufigen Unterbringung von asylbegehrenden Ausländerinnen und Ausländern und über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme dieser Einrichtung bekannt gemacht.
Das Amtliche Bekanntmachungsblatt...
...wird auf den Internetseiten der Stadt Marl hier veröffentlicht und ist kostenlos an der Information im Rathaus, im Stadtinformationsbüro i-Punkt und im Stadtteilbüro Hamm im Ernst-Reuter-Haus erhältlich. Es wird außerdem regelmäßig gegen einen Betrag von 2,50 Euro je Zustellung zugesandt.