Unterausschuss des HuFa
Nach der Gemeindeordnung NRW kann sich jede und jeder mit Anregungen und Beschwerden an den Rat der Stadt wenden, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und der Frage, ob sie oder er im Stadtgebiet wohnt (§ 24, Petitionsrecht). Die Anregungen und Beschwerden müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Wer eine solche schriftliche Eingabe macht, hat ein Recht darauf, dass sich der Rat der Stadt Marl mit der Angelegenheit inhaltlich befasst. In Marl hat der Rat die Erledigung von Anregungen und Beschwerden bisher an den Haupt- und Finanzausschuss (HuFa) übertragen. Nun hat der Stadtrat das neue Gremium für Bürgeranliegen als Unterausschuss des HuFa eingerichtet.
Neues Gremium tagt öffentlich
„Alle Bürgeranliegen sind uns wichtig“, sagt Bürgermeister Werner Arndt. Der neue Ausschuss böte eine gute Möglichkeit, „sich eingehender mit den Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zu befassen“. Nach dem gestrigen Beschluss des HuFa gehören dem Unterausschuss Petitionen und Einwohneranregungen neben dem Bürgermeister neun Ratsmitglieder an. Das neue Gremium soll nach jeder zweiten Ratssitzung sowie bei Bedarf öffentlich tagen. Bürgerinnen und Bürger können ihre Fragen und Anregungen künftig entweder in der sogenannten Fragehalbestunde des Rates oder direkt im Unterausschuss Petitionen und Einwohneranregungen vortragen. Die Anliegen sind zwei Wochen vor der Sitzung postalisch an den Bürgermeister der Stadt Marl, Carl-Duisberg-Straße 165, 45772 Marl, oder elektronisch per E-Mail an buergermeister(at)marl.de zu richten. Beschwerden aus aktuellem Anlass können in der Einwohnerfragehalbestunde im neuen Unterausschuss vorgetragen werden.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Beschwerden, die laufende Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreite betreffen, unzulässig sind. Für die Formulierung einer Petition gibt es keine Vorgaben. Die Petition muss allerdings schriftlich, unterschrieben und unter der Nennung von Namen und Adresse erfolgen. Bei Sammelpetitionen genügen die Adresse und Unterschrift einer die Gruppe vertretenden Person.
Anliegen werden beraten
Nach der Einreichung und gegebenenfalls Beteiligung der zuständigen Fachverwaltung werden die Bürgeranliegen im Unterausschuss Petitionen und Einwohneranregungen beraten. Die Antragstellerin oder der Antragsteller wird zu der Sitzung eingeladen und hat die Möglichkeit, am öffentlichen Teil der Sitzung als Zuhörerin oder Zuhörer teilzunehmen. Unabhängig von der persönlichen Teilnahme wird das Ergebnis der Beratung auf jeden Fall schriftlich mitgeteilt.
Geschäftsordnung für den Unterausschuss Petitionen und Einwohneranregungen