Nicht weit entfernt von der neu zu gestalteten Friedhofstraße mit Fuß- und Radweg soll ein weiterer Punkt des Radentscheides umgesetzt werden. Es geht um die Kreuzung Breite-Straße (B225)/Dorstener Straße (B225)/Westerholter Straße (L630)/Polsumer Straße (L798) in Alt-Marl. Dort ist in Zukunft ein Kreisverkehr geplant. Die Planung dafür wurde beschlossen.
Stadtplanungsausschuss gibt grünes Licht
Neue Baumöglichkeiten für Marler Bürgerinnen und Bürger wird es ebenfalls geben. Zumindest hat der Stadtplanungsausschuss hierzu grünes Licht gegeben. Dazu zählen unter anderem die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 111 „Zum Seilfahrtschacht“ in Marl-Hamm, die Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nummer 260 „Das Loebrauck/Langehegge“ in Drewer samt Entwurfsbeschluss und Veröffentlichung sowie die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 250 „Ortsarrondierung Sickingmühle-Ost - Im Kamp“ für den Bereich zwischen Im Kamp/Alte Straße und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 12a „Hochstraße/Loestraße“ in Alt-Marl.
Städtebauliche Markierung am Ortseingang
Im Baugebiet „Das Loebrauck/Langehegge“ wird übrigens an dem fünfgeschossigen Baukörper im Südwesten als städtebauliche Markierung des Ortseingangs festgehalten. Allerdings wurde im Übergang zum Bestand an der Schlesischen Straße ein zusätzliches Staffelgeschoss ausgeschlossen und die zulässige Bebauung deutlich aufgelockert. Die Maßnahmen wurden in den Bebauungsplan übernommen. Insbesondere wird es an der Nordgrenze des Plangebiets eine Entwässerungsmulde geben, von der auch die benachbarten Grundstücke an der Schlesischen Straße im Starkregenfall profitieren.
Ideen für die Stadtmitte
Neuen Wohnraum könnte es auch schon bald in der Stadtmitte geben. Die derzeit als Wiese genutzte Freifläche vor dem Wohnriegel Wohnen-Ost soll baulich entwickelt und mit typischen innerstädtischen Nutzungen besetzt werden. Geplant ist eine Konzeptvergabe, um das Grundstück zu veräußern und zu bebauen. Diese Beschlussvorlage wurde jedoch noch einmal vertagt. Es soll, so die Entscheidung des Ausschusses zunächst eine Bürgerversammlung stattfinden. Dies muss noch durch den Rat als Souverän bestätigt werden, der die Entscheidung trifft.
Dringlichkeitsanfrage zum Regionalplan
Eine Dringlichkeitsanfrage beschäftigte sich zudem mit möglichen Auswirkungen für die Stadt Marl, nachdem deren Einwände gegen den beschlossenen Regionalplan durch den Regionalverband nicht berücksichtigt wurden. Hintergrund: Die Stadt Marl möchte die Halde Brinkfortsheide zukünftig für den Bereich Erholung und Freizeit weiterentwickeln, der Regionalplan sieht allerdings eine Ausweisung als Deponiefläche vor. „Die Verwaltung hat mehrfach Stellung bezogen, auch mit Hilfe eines Rechtsanwaltes. Sobald die Reaktion des Regionalverbandes Ruhr vorliegt, wird die Verwaltung entscheiden, welche Schritte folgen werden“, erklärte Baudezernentin Andrea Baudek.