Müllentsorgung im Wald kein „Kavaliersdelikt“

Die Stadt Marl verfügt über mehr als 320 Hektar Waldfläche, die sie als Erholungs- und Freizeitwald für deren Besucher vorhält und in verkehrssicherem Zustand hält. Der Wald ist auch entscheidender Verbündeter bei der Bewältigung des Klimawandels und des Artenschwunds. Doch leider findet man dort auch immer wieder Müll, der dort nichts zu suchen hat.

"Es ist aber schon manchmal kaum zu glauben was man in den Wäldern der Stadt so findet", sagt Michael Lauche, Chef des zentralen Betriebshofes der Stadt Marl. Das beginne bei Überresten des Picknicks, den Verpackungsmaterialien der verzehrten Pizza und mache auch vor dem nicht mehr benötigten Schuhschrank nicht halt.

Keine Gartenabfälle in den Wald

Das dies alles nicht in unsere Wälder gehört, sollte auf der Hand liegen. Aber wie sieht es mit scheinbar mit dem Wald biologisch verwandten Dingen wie Grünabfällen, Hecken- oder Rasenschnitt und Laub aus? „Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um pflanzliches und verrottbares Material handelt. Dies ist jedoch ein weit verbreiteter Irrglaube“, erläutert Michael Lauche.

Welche Konsequenzen hat es für den Wald und warum dürfen keine Gartenabfälle im Wald entsorgt werden?

Der Nährstoffhaushalt des Waldes wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich stickstoffliebende Pflanzen wie z.B. Brennnesseln aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.

Gartenabfälle können Wurzeln oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und heimische Pflanzen verdrängen.

Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Waldboden, das sich letztlich im Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.

Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat hinzu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie im Wald, auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.

Abfälle müssen laut Abfallgesetz vom Grundeigentümer entfernt werden. Das verursacht Kosten, die meist von der öffentlichen Hand - also auch von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern – übernommen werden müssen.

Die Entsorgung im Wald verstößt gegen Gesetze und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Da gleichzeitig gegen Abfallrecht, Wasserrecht, Landschaftsrecht und Forstrecht verstoßen wird, drohen empfindliche Bußgelder.

 

 

 

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