„Aus organisatorischen Gründen können nur die Meldungen berücksichtigt werden, die fristgerecht eingereicht und vom Verein abgezeichnet sind“, sagt Andre Mölleken, Sportkoordinator der Stadt Marl. Das Amt für Schule und Sport bittet daher alle Sportvereine, die für eine Ehrung in Frage kommenden Sportlerinnen und Sportler bis spätestens zum 1. Oktober 2024 zu melden. „Wir sind auf die Rückmeldung aus den Vereinen angewiesen“, erklärt Andre Mölleken. „Kein ehrwürdiger Erfolg oder Einsatz im Ehrenamt sollte vergessen werden.“
Meldungen elektronisch oder postalisch
Gemeldet werden können sportliche Erfolge zwischen August 2023 und August 2024. Die Vordrucke für die Meldungen sind allen Vereinen bereits zugesendet worden. Die Unterlagen können auch ganz bequem im Internet unter https://www.ssv-marl.de/fds-2024/ heruntergeladen werden. Die ausgefüllten Formulare bitte entweder per E-Mail an sportwesen(at)marl.de oder postalisch an das Amt für Schule und Sport senden (Stadt Marl, Amt für Schule und Sport, Andre Mölleken, Elbestr. 10, 45768 Marl).