Das gesamte Stadtgebiet Marl ist in 25 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Die Einteilung entspricht der Einteilung der Wahlbezirke zur Gemeinderatswahl. Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt als Direktwahl im jeweiligen Wahlbezirk. Wahlberechtigt zur Wahl des Seniorenbeirates sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 13.11.2009 in Marl ihren Hauptwohnsitz haben.
Aufgaben
Die Aufgaben des Seniorenbeirates sind recht weit gesteckt. Die Mitglieder beraten den Rat, seine Ausschüsse und die Verwaltung in allen örtlichen Angelegenheiten, die die Interessen älterer Menschen in Marl berühren. Sie bemühen sich um Partnerschaft zwischen den Generationen.
Vielfältige Themen
Der Beirat wirkt bei vielfältigen Themen mit, die zur Schaffung von Rahmenbedingungen für eine möglichst lange Selbstständigkeit von Seniorinnen und Senioren beitragen soll. Außerdem kümmert er sich um die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben, wie z.B. die Organisation von Theaternachmittagen und abwechslungsreichen Fahrten.
Sprachrohr für ältere Menschen
Darüber hinaus möchte sich der Seniorenbeirat um eine Intensivierung ehrenamtlichen Engagements von Seniorinnen und Senioren in allen gesellschaftlichen Bereichen bemühen. Der Seniorenbeirat ist das Sprachrohr für ältere Menschen in der Öffentlichkeit und engagiert sich für eine seniorenfreundliche Stadt.
Jede / jeder Wahlberechtigte erhält bis zum 11. November 2009 Briefwahlunterlagen mit folgendem Inhalt:
• Anschreiben
• Wahlschein mit Versicherung an Eides statt
• Stimmzettel
• besonderer Umschlag für den Stimmzettel (blau)
• Wahlbriefumschlag (rot)
• Informationsblatt zur Durchführung der Briefwahl
Die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl ist von dem Anschreiben abzutrennen und auszufüllen. Der amtliche Stimmzettel ist eindeutig zu markieren und in den blauen Umschlag zu legen. Der blaue Umschlag ist zuzukleben. Der geschlossene blaue Umschlag wird mit der ausgefüllten eidesstattlichen Versicherung in den roten Umschlag gelegt und dieser ist auch zuzukleben. Der rote Wahlbrief ist dann portofrei an die Stadt Marl zurück zu senden oder persönlich im Wahlamt abzugeben. Die persönliche Abgabe des Wahlbriefes ist bei der Stadt Marl, Wahlamt, bis zum 2. Dezember 2009, 12.00 Uhr, möglich. Jede Wählerin / jeder Wähler hat nur eine Stimme.
Wahlberechtigung
Personen, die glauben, wahlberechtigt zu sein, jedoch keine Wahlunterlagen erhalten haben, können bis zum 27. November 2009 im Rathaus der Stadt Marl, Ordnungsamt-Bürgerbüro, Bereich Wahlen, Rathaus, Zentralgebäude, Zimmer 46, Creiler Platz 1, 45768 Marl, während der allgemeinen Öffnungszeiten unter persönlicher Legitimation eine Berichtigung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten begehren. Über die Berichtigung entscheidet der Wahlleiter nach Prüfung des Sachverhaltes.
Öffentliche Ermittlung
Die öffentliche Ermittlung des Wahlergebnisses beginnt am 3. Dezember 2009, um 9 Uhr in den Sitzungsräumen I und III des Rathau-ses der Stadt Marl.