Er kann jeweils eingesehen werden bei Bezirksregierung Münster (Dienstgebäude Nevinghoff 22,
48147 Münster, Tel. 0251/411-0) und bei der Stadt Gelsenkirchen (Umweltreferat, Goldbergstraße 84, 45894 Gelsenkirchen, Tel. 0209/169-4158). Außerdem wird der Entwurf bis zum 28. Oktober 2014 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter http://www.bezreg-muenster.de veröffentlicht.
Stellungnahmen oder Anmerkungen zum Entwurf des betriebsbezogenen Luftreinhalteplanes müssen bis spätestens 28. Oktober 2014 der Bezirksregierung Münster per Post oder E-Mail vorliegen. Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der Anmerkungen im Plan besteht; auch besteht keine Verpflichtung zu deren weiterer Erörterung.
Der von einer Projektarbeitsgruppe, bestehend aus Bezirksregierung als zuständiger Überwachungs- und Planaufstellungsbehörde, LANUV NRW als unterstützender Fachdienststelle, Stadt Gelsenkirchen, Ruhr Oel GmbH als Betreiber, anerkannten Naturschutzverbänden sowie der IHK NRW und der Bürgerinitiative "Grün für 3" (der auch Marler Bürgerinnen und Bürger angehören) gemeinsam erarbeitete Entwurf zeigte bereits erste Erfolge: Die Benzolbelastung im Jahre 2013 gerade am Messpunkt Scholven 5 konnte im Jahresmittel deutlich unter den festgelegten Grenzwert abgesenkt werden.