Wer ist wahlberechtigt?
Wie die Pressestelle der Stadt Marl mitteilt, dürfen bei der NRW-Wahl auch rund 4.000 junge Menschen in Marl zum ersten Mal für ein großes Parlament abstimmen. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in NRW seit mindestens 16 Tagen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Das Wahlbüro im Rathaus (ehemalige Stadtkasse) öffnet am 18. April, die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 10. bis 23. April versendet. Die Stadtverwaltung richtet insgesamt 47 barrierefreie Wahllokale und 22 Briefwahlbüros in zwei Landeswahlkreise ein. Besetzt wird jedes der Lokale mit einem Wahlvorsteher, einem Stellvertreter und sechs bzw. vier Beisitzern.
Briefwahl beantragen
„Bürger, die am Wahltag nicht in ihrem zuständigen Wahllokal wählen möchten oder können, haben die Möglichkeit, vorher an der Briefwahl teilzunehmen“, erklärt Heinz-Peter Mühlenberg, Leiter des Ordnungsamtes. Dazu benötigen sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen, die beim Wahlbüro der Stadt Marl beantragt werden können. Mühlenberg: „Briefwahlanträge können grundsätzlich nur persönlich gestellt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht“. Anträge auf Briefwahl können formlos per E-Mail an wahlbuero(at)marl.de gestellt oder ab dem 18. April online unter www.marl.de/wahlen beantragt werden. Auch direkt im Wahlbüro können Bürger Anträge stellen, ihre Briefwahlunterlagen mitnehmen oder direkt vor Ort wählen.
Stadt sucht Wahlhelfer
Für die Landtagswahl im Mai ist die Verwaltung weiterhin auf der Suche nach Wahlhelfern. Ebenfalls werden Freiwillige für die Auszählung der Briefwahlstimmen benötigt sowie Wahlhelfer, die am Wahltag auf Abruf zur Verfügung stehen. Wahlberechtigte Bürger, die bei der Landtagswahl als Beisitzer in einem Wahlvorstand helfen und den Wahlvorsteher und Schriftführer unterstützen möchten, können sich unter der Rufnummer (02365) 99-2633 oder vorzugsweise per Email unter wahlbuero(at)marl.de in der Stadtverwaltung Marl, Abteilung Wahlen, melden. Wahlhelfer erhalten für ihre Mithilfe im Wahlvorstand 40 Euro und im Briefwahlvorstand 30 Euro.
Bundestagswahl
Übrigens: Nach der Landtagswahl ist vor der Bundestagswahl. Der Termin zur Wahl des Deutschen Bundestages wurde auf den 24. September festgelegt. „Auch hier stecken wir bereits in ersten Vorbereitungen“, berichtet Heinz-Peter Mühlenberg. „Ändern könnten sich vielleicht einige Orte der Wahllokale“. Mit großen Neuerungen sei jedoch nicht zu rechnen. Mühlenberg: „Dafür haben wir bereits bei der Kommunalwahl 2014 die Strukturen geschaffen“.
NRW-Abgeordnete
Nach Informationen des NRW-Innenministeriums wird der Landtag für fünf Jahre gewählt. 128 der mindestens 181 Abgeordneten werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen – mindestens 53 – Mandate werden aus den Landeslisten der an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien besetzt.
FAQs
Häufig gestellte Fragen und Antworten sowie ausführliche Informationen zur NRW-Landtagswahl 2017 erhalten Bürger im Internet unter www.marl.de/wahlen.