„Bis zur Landtagswahl im Mai steht das Team des Wahlbüros allen Wählerinnen und Wählern mit Rat und Tat zur Seite", sagt Bürgermeister Werner Arndt in seiner Funktion als Wahlleiter für die Landtagswahl in Marl und hofft auf eine gute Resonanz bei den Bürgerinnen und Bürger.
Das Wahlbüro befindet sich im Sitzungsraum III des Rathauses und ist über die Freitreppe vom Creiler Platz und für Menschen mit Behinderung mit dem Aufzug im Skulpturenmuseum Glaskasten zugänglich. Geöffnet ist das Wahlbüro zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses (montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr, am Freitag vor der Wahl, 7. Mai, bis 18 Uhr).
Wichtige wahlrechtliche Neuerungen
Eine wichtige wahlrechtliche Neuerung ist die Einführung des Zweistimmensystems. Das heißt, dass jede Wählerin und jeder Wähler erstmals bei einer Landtagswahl zwei Stimmen hat. Mit der Erststimme legt der Wähler fest, welche/r Kandidat/in aus seinem Wahlkreis seine Interessen im Düsseldorfer Landtag vertreten soll. Der Wähler nimmt mit der Abgabe der Erststimme damit direkten Einfluss auf die personelle Zusammensetzung eines Teils des Parlaments. Mit der Zweitstimme entscheiden die Wähler sich unabhängig von der Wahl mit der Erststimme für die Landesliste einer Partei und bestimmen damit das Stärkeverhältnis der im Landtag vertretenden Parteien zueinander.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (also spätestens am 9. Mai 1992 geboren ist), seit mindestens 16 Tagen, also seit dem 23. April 2010, in Nordrhein-Westfalen seine (Haupt-)Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat und in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Jede/r Wahlberechtigte wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie/er am 4. April 2010 mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Sollten Bürgerinnen und Bürger in der Zeit vom 5. bis 23. April dieses Jahres zuziehen, können sie sich bei Rückfragen an das Team des Wahlbüros melden.
Wahlbenachrichtigungen kommen per Post
Dass die Landtagswahl immer näher rückt, erfahren die Wahlberechtigten mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarten. Die Karten werden ab dem 9. April verschickt. „Wer bis zum 18. April keine Benachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich mit dem Wahlbüro in Verbindung zu setzen", rät Christiane Kappen, die im Marler Ordnungsamt für Wahlen zuständig ist. Die Wahlbenachrichtigung sollte aufgehoben und zur Wahl mit ins Wahllokal gebracht werden.
Beantragung der Briefwahl
Wer am Wahltag aus wichtigem Grund kein Wahllokal aufsuchen kann, kann mit der Benachrichtigungskarte Briefwahl beantragen. Voraussichtlich können ab Montag, 12. April 2010, die Briefwahlunterlagen ausgegeben werden. Anträge auf Briefwahl können aber auch per Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder Email (Email-Adresse: wahlbuero(at)marl.de) gestellt werden, nur nicht per Telefon. Auf der städtischen Internetseite stehen in Kürze ein Online-Wahlscheinantrag und weitere Informationen zum Thema Landtagswahl zur Verfügung. Die Stadt Marl behält sich aus Gründen der Rechtssicherheit vor, eingehende Email-Anträge auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern anschließend per Post zugestellt.
Anträge auf Briefwahl können gegen Vorlage der Benachrichtigungskarte und des Personalausweises auch direkt im Wahlbüro gestellt werden. Wer den Antrag im Wahlbüro stellt, erhält die Briefwahlunterlagen umgehend ausgehändigt und kann anschließend per Briefwahl an der Landtagswahl teilnehmen.
Wer den Antrag nicht persönlich im Wahlbüro stellen kann, hat die Möglichkeit, eine Person seines Vertrauens mit der Antragstellung zu beauftragen. Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen ist aber nur möglich, wenn die Vertrauensperson eine entsprechende Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegt. Liegt eine solche Vollmacht nicht vor, werden die Briefwahlunterlagen dem Wahlberechtigten per Post zugestellt. Von der Vollmacht kann dabei nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevoll-mächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Die letzte Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen, besteht am 7. Mai 2010, bis 18 Uhr, bei Krankheit und unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes bis 9. Mai 2010, 15 Uhr. Der letzte Termin für die Briefwahlabgabe ist am Wahltag, dem 9. Mai, bis 18 Uhr - dann allerdings ausschließlich im Wahlbüro im Rathaus und nicht im Wahllokal.
48 Wahllokale und 76 Stimmbezirke
Am Wahlsonntag können Bürgerinnen und Bürger von 8 bis 18 Uhr in dem Wahllokal Ihres Stimmbezirks Ihre Stimme abgeben. In Marl gibt es insgesamt 48 Wahllokale und 76 Stimmbezirke. Der Stimmbezirk und das Wahllokal sind auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben, die in der Zeit vom 5. bis 18. April 2010 allen Wahlberechtigten zugestellt wird.
Für die Landtagswahl wurden in Marl 25 Wahlbezirke mit 76 Stimmbezirken eingerichtet. Hinzu kommen 26 Briefwahlbezirke. Welcher Stimmbezirk bzw. welches Wahllokal für die Stimmangabe vorgesehen ist, steht auf der Benachrichtigungskarte, die jeder Wahlberechtigte im April per Post erhält. Drei der Stimmbezirke hat das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik als repräsentative Stimmbezirke für das Wahlgebiet der Stadt Marl festgelegt.
Es handelt sich um die Wahllokale Canisiusschule (Max-Reger-Str. 51/Stimmbezirk 4.1), Pfarrheim Herz-Jesu (Friedrichstraße 25/Stimmbezirk 6.2) und Käthe-Kollwitz-Schule (Merkelheider Weg 194/Stimmbezirk 10.2). In diesen Wahllokalen wird mit nach Geburtsjahresgruppen und Geschlecht gekennzeichneten Stimmzetteln gewählt.
Informationen zur Landtagswahl
Für Rückfragen und weitere Informationen zur Landtagswahl stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros gerne unter den Rufnummern 99-23 59 und 99-26 34 zur Verfügung.