Das Wahlbüro befindet sich im Sitzungsraum III des Rathauses und ist über die Freitreppe vom Creiler Platz und für Menschen mit Behinderung mit dem Aufzug im Skulpturenmuseum Glaskasten zugänglich. Das Wahlbüro ist geöffnet von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 18 Uhr, am Samstag, dem 28.04., und Samstag, dem 5.5., jeweils von 10 bis 13 Uhr. Das Büro ist über die Freitreppe neben dem Skulpturenmuseum Glaskasten zu erreichen
Die Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl
Für die Landtagswahl gilt - wie auch schon vor zwei Jahren - das Zweistimmensystem. Mit der Erststimme legt der Wähler fest, welche Kandidatin oder welcher Kandidat aus dem Wahlkreis seine Interessen im Düsseldorfer Landtag vertreten soll. Mit der Abgabe der Erststimme nehmen die Wähler direkten Einfluss auf die personelle Zusammensetzung eines Teils des Parlaments. Mit der Zweitstimme entscheiden die Wähler - unabhängig von der Wahl mit der Erststimme - für die Landesliste einer Partei. Sie bestimmen damit den Anteil einer Partei an den zu vergebenen Sitzen und das Kräfteverhältnis zwischen den Parteien im Landtag untereinander.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
• Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz ist,
• das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (also spätestens am 13. Mai 1994 geboren ist),
• seit mindestens 16 Tagen, also seit dem 27. April 2012, in Nordrhein-Westfalen seine (Haupt-)Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat ,
• in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Jede/r Wahlberechtigte wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie/er am 08. April 2012 mit Hauptwohnsitz gemeldet war.
Wahlbenachrichtigungen kommen per Post
Dass die Landtagswahl immer näher rückt, erfahren die Wahlberechtigten mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarten. Die Karten werden zurzeit verschickt. „Wer bis zum 22. April keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen", rät Thorsten Cornels, der im Marler Ordnungsamt für Wahlen zuständig ist. Die Wahlbenach-richtigung sollte aufgehoben und zur Wahl mit ins Wahllokal gebracht werden.
76 Wahllokale und 76 Stimmbezirke
Am Wahlsonntag, dem 13. Mai, können die Wahlberechtigten Ihre Stimme von 8 bis 18 Uhr in dem Wahllokal Ihres Stimmbezirks abgeben. In Marl gibt es insgesamt 76 Wahllokale und 76 Stimmbezirke. Der Stimmbezirk und das Wahllokal sind auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben, die bis zum 22. April 2012 allen Wahlberechtigten zugestellt wird.
Für die Landtagswahl wurden in Marl 25 Wahlbezirke mit 76 Stimmbezirken eingerichtet. Hinzu kommen 25 Briefwahlbezirke. Welcher Stimmbezirk bzw. welches Wahllokal für die Stimmabgabe vorgesehen ist, steht auf der Benachrichtigungskarte, die jeder Wahlberechtigte im April per Post erhält.
Drei repräsentative Stimmbezirke
Drei der Stimmbezirke hat IT NRW (das ehemalige Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik) als repräsentative Stimmbezirke für das Wahlgebiet der Stadt Marl festgelegt. Es handelt sich um die Wahllokale Canisiusschule (Max-Reger-Straße 51 / Stimmbezirk 4.1), Pfarrheim Herz-Jesu (Friedrichstraße 25 / Stimmbezirk 6.2) und Käthe-Kollwitz-Schule (Merkelheider Weg 194 / Stimmbezirk 10.2). In diesen Wahllokalen wird mit nach Geburtsjahresgruppen und Geschlecht gekennzeichneten Stimmzetteln gewählt.
Beantragung der Briefwahl
Wer am Wahltag aus wichtigem Grund kein Wahllokal aufsuchen kann, kann mit der Benachrichtigungskarte Briefwahl beantragen. Anträge auf Briefwahl können ab dem 23. April 2012 im Wahlbüro im Rathaus, per Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder auch Email (Email-Adresse: wahlbuero(at)marl.de) gestellt werden, allerdings nicht per Telefon. Ebenfalls möglich ist die Briefwahl per Online-Wahlscheinantrag. Die Stadt Marl behält sich aus Gründen der Rechtssicherheit vor, eingehende Email-Anträge auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern anschließend per Post zugestellt.
Für die Beantragung der Briefwahl im Wahlbüro im Rathaus sind die Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis vorzulegen. Wer den Antrag im Wahlbüro stellt, erhält die Briefwahlunterlagen umgehend ausgehändigt und kann anschließend per Briefwahl an der Landtagswahl teilnehmen.
Wer den Antrag nicht persönlich im Wahlbüro stellen kann, hat die Möglichkeit, eine Person seines Vertrauens mit der Antragstellung zu beauftragen. Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen ist aber nur möglich, wenn die Vertrauensperson eine entsprechende Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegt. Liegt eine solche Vollmacht nicht vor, werden die Briefwahlunterlagen dem Wahlberechtigten per Post zugestellt. Von der Vollmacht kann dabei nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Die letzte Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen, besteht am 11. Mai 2012, bis 18 Uhr, bei Krankheit und unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes bis zum 13. Mai 2012, 15 Uhr. Der letzte Termin für die Abgabe der Briefwahlunterlagen ist am Wahltag, dem 13. Mai, bis 18 Uhr - dann allerdings ausschließlich im Wahlbüro im Rathaus und nicht im Wahllokal.
Informationen zur Landtagswahl
Für Rückfragen und weitere Informationen zur Landtagswahl stehen Thorsten Cornels (99-2633) und Christian Albers (99-2634) im Wahlbüros gerne zur Verfügung. Weitere Infos zur Landtagswahl in Marl gibt es hier.