„Das ist eine große Erleichterung und gibt uns mehr Planungssicherheit“, sagte Bürgermeister Werner Arndt am Mittwoch (21.08.) bei einem Pressegespräch. Arndt: „Die hervorragende Zusammenarbeit zwischen Stadt und Hilfsdiensten hat mit dem neuen Vertrag nunmehr eine dauerhafte Perspektive“. In Marl habe das Urteil zu Notfalltransporten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) somit ganz konkret „für eine Stärkung der gemeinnützigen Rettungsdienste“ gesorgt.
Zum Hintergrund:
Private Anbieter hatten in der Vergangenheit versucht, ihre Position auf dem in Deutschland bislang von Hilfsorganisationen dominierten Markt auszubauen. Die Stadt Marl und zahlreiche andere Städte vertraten die Rechtsauffassung, dass die Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes von der Verpflichtung eines europaweiten Vergabeverfahrens befreit sind. Erst im März dieses Jahres hatte der EuGH entschieden, dass die Vergabe von Rettungsdienstleistungen an anerkannte Hilfsorganisationen ohne europaweite Ausschreibung erfolgen kann.
"Jetzt herrscht Klarheit"
Der Krankentransport in Marl konnte deshalb zuletzt immer nur mit kurzfristigen Verträgen sichergestellt werden. Bereits in den vergangenen Jahren war das DRK für den Krankentransport und einen Rettungswagen zuständig. Unterstützung erhielt die Hilfsorganisation durch die Bereitstellung von Personal und Fahrzeuge des Arbeiter Samariter-Bundes (ASB) und des Malteser Hilfsdienstes. Die Unsicherheit über den Ausgang des Rechtsstreits sorgte insbesondere auch bei den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hilfsdienste für große Bedenken. „Jetzt herrscht Klarheit und wir können unseren Mitarbeitern eine gute Zukunft bieten“, freut sich DRK-Geschäftsführer Christoph Behrenspöhler.
"Mitarbeiter fit für die Zukunft machen"
Aus Sicht der Stadt Marl sind die vielfältigen Aufgaben des Katastrophenschutzes ohne die Mitarbeiter der Hilfsdienste kaum leistbar. „Die intensive Vernetzung zwischen den Feuerwehren und den Hilfsdiensten ist ein wichtiger Pfeiler des Katastrophenschutzes in unserer Stadt“, verdeutlicht Michael Bach, zuständiger Dezernent für die Feuerwehr. „Nur durch die feste Einbindung in laufende Rettungsdienstaufgaben haben die Hilfsdienste die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter gezielt zu schulen und fit für die Zukunft zu machen“.
"Hilfeleistung unverzichtbar für Stadt und ihre Bürger"
Ab 2020 stellt das DRK neben dem Krankentransport auch wieder einen Rettungswagen zur Verfügung. Dass der neue Vertrag nicht nur das DRK, sondern erneut den ASB und den Malteser Hilfsdienst einbindet, ist eine Besonderheit. Die Erstellung des Konzeptes und Angebotes erfolgte unter Federführung des DRK in enger Abstimmung. „Die Hilfeleistung ist unverzichtbar für die Stadt Marl und ihre Bürgerinnen und Bürger“, so Bürgermeister Werner Arndt. „Wir sind alle sehr glücklich und froh darüber, dass der Krankentransport nunmehr zukunftsorientiert aufgestellt ist“.
Der qualifizierte Krankentransport ist für Bürger weiterhin kreisweit unter der Rufnummer 19222 erreichbar. Krankentransport und Rettungsdienst werden über die Feuerwehrzentrale in Marl bzw. bei Notfällen unter der Telefonnummer 112 über die Kreisleitstelle disponiert.